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Jan. 22

Wirecard – KapMug startet

  • 22. Januar 2025

Dass ein Dax-Kon­zern ein­fach so in sich zusam­men­fiel, hat­te es noch nie gege­ben. Mehr als vier Jah­re nach der Plei­te beginnt vor dem Bay­ri­schen Obers­ten Lan­des­ge­richt ein Mus­ter­ver­fah­ren, das Klar­heit schaf­fen soll: Wer trägt wel­che Ver­ant­wor­tung in einem bis dahin für undenk­bar gehal­te­nen Skan­dal – und wer haf­tet für die Schä­den, die den Aktio­nä­ren dadurch ent­stan­den sind?

Am Land­ge­richt Mün­chen I sind mehr als 8.500 Scha­dens­er­satz­kla­gen aus­ge­setzt, bis hier ent­schie­den ist, außer­dem haben rund 19.000 Aktio­nä­re ihre For­de­run­gen ange­mel­det, aber noch kei­ne eige­ne Kla­ge eingereicht.

Die Wirt­schafts­prü­fer ste­hen im Fokus der Klä­ger. Denn bei EY wäre – so zumin­dest die Hoff­nung, noch Geld zu holen. Über Jah­re hin­weg hat­te die Fir­me eben­je­ne Bilan­zen von Wire­card geprüft und tes­tiert, die sich spä­ter als glat­te Lügen ent­larv­ten. Die Bestä­ti­gun­gen ste­hen des­halb im Zen­trum des Ver­fah­rens, sie hät­ten schließ­lich den Anle­gern signa­li­siert, dass hier alles geprüft und in Ord­nung sei.

Im KapMuG-Ver­fah­ren wer­den aber nicht alle Anle­ger­kla­gen auf ein­mal erle­digt, son­dern nur eine, dafür aber grundsätzlich. 

DAKS e.V., Dr. G. Hitzges

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