Bei Interesse an einer Mitgliedschaft nutzen Sie den unten stehenden Online-Mitgliedsantrag. Nach Eingang des Mitgliedsantrags erfolgt eine Prüfung und ein Entscheid. Im Wesentlichen müssen (außer bei einer Fördermitgliedschaft) folgende Bedingungen erfüllt sein:
- mindestens eine notleidende Anlage
- ausgefüllter und unterschriebener Mitgliedsantrag
- ausgefülltes und unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat
welches zum Einzug der einmaligen Aufnahmegebühr 200,– EUR sowie der Monatsgebühr 49,– EUR für die Familienmitgliedschaft ( zwei oder mehr Personen und alle notleidenden Fonds ) oder des Jahresbeitrag 588,– EUR ermächtigt; keine weiteren Kosten, keine Anwaltsgebühren – auch bei Gerichtsverfahren ( außer Mahnbescheidsgebühren ).
In der Regel wird innerhalb von sieben Tagen ein Aufnahmebescheid versandt, in dem die Mitgliedsnummer und die SEPA-Mandatsreferenz mitgeteilt werden. In dringenden Fällen werden mit dem Mitgliedsantrag auch vorbereitete Formulare (z. B. Forderungsanmeldungen im Insolvenzverfahren) versandt.
Der Verein Deutscher Anleger- & Kommanditistenschutz e.V. begleitet Anleger sowohl im Schadensfalle als auch im Vorfeld einer anstehenden Anlageentscheidung. Anders als Verbraucherzentralen und ähnliche Einrichtungen wird niemals eine Anlageempfehlung ausgesprochen, sondern alle Anfragen strikt neutral beantwortet. Die telefonische Beratung ist jedermann zugänglich und immer kostenlos.