Geschlossene Fonds

Bei geschlos­se­nen Fonds (auch als clo­sed-end funds oder unter­neh­me­ri­sche Betei­li­gung bezeich­net) wer­den die benö­tig­ten Finanz­mit­tel für ein bestimm­tes Pro­jekt durch den Ver­kauf einer von vorn­her­ein fest­ge­leg­ten und begrenz­ten Zahl von Antei­len auf­ge­bracht. Inves­ti­tio­nen sind nur im Plat­zie­rungs­zeit­raum (bis das kal­ku­lier­te Volu­men erreicht ist) mög­lich – im Anschluss dar­an wird der Fonds geschlos­sen und es wer­den kei­ne Antei­le mehr aus­ge­ge­ben. Die Höhe des Fonds­ka­pi­tals ist also direkt zu Beginn bereits fest defi­niert und die Anle­ger­zahl begrenzt. Gesell­schaf­ten nut­zen die Mög­lich­keit der geschlos­se­nen Fonds zur Finan­zie­rung umfang­rei­cher Investitionsprojekte.

Der Kurs­wert eines Anteils rich­tet sich nicht nach dem rea­len, antei­li­gen Wert am Fonds­ver­mö­gen, son­dern ist der frei­en Preis­bil­dung unter­wor­fen. Einen gere­gel­ten Markt, wie die Deut­sche Bör­se, gibt es nicht. So kommt es oft dazu, dass der Fonds mit einem nicht unbe­deu­ten­den Auf­geld (Agio) oder gele­gent­lich auch mit einem Abgeld (Dis­agio) im Hin­blick auf sei­nen Inven­tar­wert gehan­delt wird. Inves­to­ren haben bei einem geschlos­se­nen Fonds kei­nen Anspruch auf eine Rück­nah­me des Anteils. Der Ver­kauf der Antei­le kann bei geschlos­se­nen Betei­li­gun­gen nur an Drit­te, mög­li­cher­wei­se über eine der so genann­ten Zweit­markt­platt­for­men, erfol­gen. Mit der Betei­li­gung an einem geschlos­se­nen Fonds wird der Anle­ger zum Unter­neh­mer – meist zum Kom­man­di­tis­ten – mit allen Risi­ken und Chancen.

In der Ver­gan­gen­heit haben sich bedingt durch Wirt­schafts­kri­sen und Miss­ma­nage­ment eini­ger geschlos­se­ner Betei­li­gun­gen star­ke Ver­lus­te für die Kom­man­di­tis­ten ent­wi­ckelt. In sehr vie­len uns bekann­ten Fäl­len wur­den die Zeich­ner und jet­zi­gen Inha­ber geschlos­se­ner Betei­li­gun­gen nicht auf die Risi­ken hin­ge­wie­sen, wel­che sich hin­ter einer geschlos­se­nen Betei­li­gun­gen ver­ber­gen. Im Ergeb­nis führt dies zu einer Falsch­be­ra­tung durch die ver­mit­teln­den Ban­ken und Finanz­dienst­leis­ter. Auch besteht der Ver­dacht, dass vie­le geschlos­se­nen Betei­li­gun­gen aus rei­nem Pro­vi­si­ons­in­ter­es­se an pri­va­te Inves­to­ren ver­kauft wur­den. Haben Sie Fra­gen hier­zu, kön­nen Sie uns jeder­zeit ger­ne kontaktieren.

Hier erläutern wie Ihnen wirtschaftliche Bereiche, in welchen in der Vergangenheit geschlossene Fonds aufgelegt wurden:

Anle­ger inves­tie­ren bei einem Schiffs­fonds in den Bau und in den Betrieb von Schif­fen. Die Höhe der aus­ge­zahl­ten Gewin­ne steht in Abhän­gig­keit zu den erreich­ten Char­t­er­ein­nah­men. Die Ein­künfte, die der Anle­ger durch eine Betei­li­gung an einem Schiffs­fonds erzielt, sind gewerb­li­cher Natur. Bei einer Schiffs­be­tei­li­gung bewegt sich der Anla­ge­ho­ri­zont in einem Zeit­raum von zehn bis acht­zehn Jah­ren. Ob ein Schiffs­fonds eine lang­fris­tige Ertrags­kraft besitzt, ist haupt­säch­lich von der Ange­bots- und Nach­fra­ge­lage in Bezug auf die Tan­ker- und Con­tai­ner­ka­pa­zi­tä­ten des Schiff­mark­tes abhängig.

Ein Schiffs­fonds erzielt die Gewin­ne, indem das Schiff ver­mie­tet wird. Die Gesell­schaft erzielt hier­für Char­t­er­ein­nah­men. Die­se wer­den dann nach dem Abzug diver­ser Kos­ten wie Manage­ment­kos­ten, Kos­ten für Zin­sen und Til­gung der Bank­kre­dite oder Betriebs­kos­ten des Schif­fes an die Anteils­eig­ner des Fonds aus­ge­schüt­tet. Den größ­ten und wich­tigs­ten Kos­ten­block stel­len dabei die Betriebs­kos­ten des Schif­fes dar.

Bedingt durch die Wirt­schafts­krise kam es im Jahr 2008 zum Zusam­men­bruch des Schiffs­mark­tes. Dies führ­te zunächst zu Restruk­tu­rie­rungs- bzw. Ret­tungs­maß­nah­men (Kapi­tal­er­hö­hun­gen, Aus­übung von Nach­schuss­pflich­ten), häu­fig auch beglei­tet von Rück­for­de­rung der bis­her erhal­te­nen Aus­schüt­tun­gen, da die­se kei­ne Gewin­ne der Gesell­schaft dar­stel­len, son­dern ledig­lich liqui­des Über­schuss­ka­pi­tal der Gesell­schaft. Am meis­ten lei­den heu­te die Kapi­tal­ge­ber, wel­che durch die Finan­zie­rung eines Schiffs­fonds oft­mals ihr gesam­tes Kapi­tal ver­lo­ren haben.

Soll­ten Sie eine geschlos­sene Schiffs­be­tei­li­gun­gen besit­zen, prü­fen wir ger­ne die Wirt­schaft­lich­keit Ihres Fonds.

Eine Kapi­tal­an­lage in einen geschlos­se­nen Immo­bi­li­en­fonds birgt wie jede ande­re Anla­ge­form Chan­cen und Risi­ken. Zu den Chan­cen gehört ganz ein­deu­tig die Tat­sa­che, dass sich mit einer sol­chen Betei­li­gung bei plan­mä­ßi­gen Miet­ein­nah­men und dem Aus­blei­ben unvor­her­ge­se­he­ner Umstän­de wie zum Bei­spiel grö­ße­rer Gebäu­de­schä­den, attrak­tive Ren­di­ten über die Lauf­zeit des Fonds erzie­len las­sen. Dazu trägt die lan­ge Lauf­zeit der meis­ten Miet­ver­träge sol­cher Fonds bei, sowie die Aus­nut­zung von Miet­erhö­hungs­klau­seln etc. Die Risi­ken eines jeden Immo­bi­li­en­fonds bestehen dar­in, dass zum einen die ver­mie­te­ten Immo­bi­lien zu teu­er ein­ge­kauft wur­den und zum ande­ren ent­we­der die Objek­te nicht voll ver­mie­tet wer­den kön­nen oder aber eine voll­stän­dige Ver­mie­tung nur zu nied­ri­ge­ren als den pro­spek­tier­ten Mie­ten erfolgt.

Auch der Aus­fall ein­zel­ner Mie­ter kann die Ren­dite eines geschlos­se­nen Immo­bi­li­en­fonds beein­träch­ti­gen, beson­ders wenn es sich um einen der Haupt­mie­ter des Fonds han­delt. Aus die­sen Chan­cen und Risi­ken einer Kapi­tal­an­lage in einen geschlos­se­nen Immo­bi­li­en­fonds erge­ben sich wich­tige Punk­te, auf die Anle­ger bei der Aus­wahl einer geeig­ne­ten Betei­li­gung ach­ten sollten.

Wie bei jeder ande­ren Kapi­tal­an­lage spie­len auch bei den geschlos­se­nen Immo­bi­li­en­fonds die steu­er­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen eine wich­tige Rol­le. Ein­kunfts­ar­ten, Mög­lich­kei­ten der Ver­lust­zu­wei­sung sowie steu­er­li­che Beson­der­hei­ten sind hier wie auch bei ande­ren geschlos­se­nen Betei­li­gun­gen für die Anle­ger fast genau­so wich­tig wie die erwar­tete Rendite.

Soll­ten Sie eine geschlos­sene Immo­bi­li­en­be­tei­li­gung besit­zen, prü­fen wir ger­ne die Wirt­schaft­lich­keit Ihres Fonds. Sie kön­nen jeder­zeit mit uns in Kon­takt tre­ten. Wuss­ten Sie eigent­lich, dass die jewei­lige Fonds­ge­sell­schaft in den meis­ten Fäl­len nur auf dem Papier Eigen­tü­mer der Immo­bi­lien sind? Auf­grund von Kre­dit­ver­trä­gen ste­hen die Ban­ken im ers­ten Rang, dann fol­gen die Treu­hand­ge­sell­schaf­ten und bes­ten­falls im drit­ten Rang folgt erst der Anleger.

Für den Anle­ger ist es bei Lebens­ver­si­che­rungs­fonds beson­ders wich­tig, auf die Qua­li­tät des Fonds­ma­nage­ments zu ach­ten, da die­se Fonds immer als so genann­te Blind Pools kon­stru­iert sind, also bei Auf­lage eines neu­en geschlos­se­nen Fonds noch kei­ne Infor­ma­tio­nen dar­über vor­han­den sind, wel­che Poli­cen genau gekauft wer­den. In der Ver­gan­gen­heit kam es auf­grund demo­gra­fi­scher Ver­än­de­run­gen, immer nied­ri­ge­ren Zin­sen und Fehl­ent­wick­lun­gen zu Insol­ven­zen die­ser Fonds.

Besit­zen Sie einen Lebens­ver­si­che­rungs­fonds, wel­cher unter sei­ner wirt­schaft­li­chen Erwar­tung liegt, kön­nen Sie ger­ne mit uns in Kon­takt treten.

Patent­fonds gehö­ren eben­so wie Flug­zeug­fonds zu den jüngs­ten und neu­es­ten Krea­tio­nen fin­di­ger Initia­to­ren und Fonds­ge­sell­schaf­ten. Bei genaue­rer Betrach­tung stel­len sie jedoch nicht nur eine neue Klas­se von Fonds dar, son­dern bil­den genau genom­men sogar eine gänz­lich neue Anla­ge­klasse (Asset-Klas­se). Wäh­rend alle ande­ren Klas­sen geschlos­se­ner Betei­li­gun­gen in kör­per­lich greif­bare Objek­te (Immo­bi­lien, Schif­fe, Fir­men­be­tei­li­gun­gen etc.) inves­tie­ren, legen Patent­fonds das Geld der Anle­ger in intel­lek­tu­el­les Kapi­tal an, eben in Paten­te sowie deren Verwertung.

Auf­grund von Fehl­pla­nun­gen und gesetz­li­chen Ände­run­gen konn­ten die bis­her emit­tier­ten Fonds nur Kos­ten pro­du­zie­ren und hän­gen weit hin­ter den Pro­gno­sen. Las­sen Sie sich durch Lauf­zeit­ver­län­ge­run­gen nicht beru­hi­gen! Wer­den die Paten­te nicht erfolg­reich ver­wer­tet, müs­sen wei­ter­hin die Kos­ten für das Fonds­ma­nage­ment, die Steu­er­be­ra­tungs­ge­sell­schaf­ten und die Treu­hand bezahlt wer­den. Dies geht zu Las­ten Ihrer Investitionssumme!

Haben Sie Fra­gen oder besit­zen Sie einen Patent­fonds, wel­cher unter sei­ner wirt­schaft­li­chen Erwar­tung liegt, kön­nen Sie ger­ne mit uns in Kon­takt treten.

Die Betei­li­gung an geschlos­se­nen Solar­fonds ent­spricht (wie bei allen geschlos­se­nen Fonds) einer unter­neh­me­ri­schen Betei­li­gung und ist damit also sowohl mit einem unter­neh­me­ri­schen Risi­ko, aber mög­li­cher­weise auch mit über­durch­schnitt­li­chen Ren­di­te­chan­cen ver­bun­den. Einen gro­ßen Auf­trieb erleb­ten die Solar­fonds mit Auf­kom­men der erneu­er­ba­ren Ener­gien mit trag­fä­hi­gen tech­ni­schen Lösun­gen, wie z.B. Pho­to­vol­ta­ik­parks für die Strom­erzeu­gung. Der von der Bun­des­re­gie­rung beschlos­sene Atom­aus­stieg macht eine wei­tere Ent­wick­lung von Tech­ni­ken zur Ener­gie­ge­win­nung unab­ding­bar, wofür sehr viel Kapi­tal benö­tigt wird.

Bei geschlos­se­nen Solar­fonds wird die­ses Kapi­tal über die Zeich­nung von Fonds­an­tei­len wäh­rend der Zeich­nungs­phase von den inter­es­sier­ten Anle­gern ein­ge­sam­melt. Das ein­mal inves­tierte Kapi­tal ist lang­fris­tig gebun­den, da das jewei­lige Pro­jekt fes­ten Lauf­zei­ten unter­liegt und ein Han­del der Fonds­an­teile wäh­rend die­ser Lauf­zeit nicht oder nur sehr schwie­rig mög­lich ist.

In der Ver­gan­gen­heit sind vie­le Solar­fonds in die Kri­se gera­ten. Dies ist dem Umstand geschul­det, dass ins­be­son­dere staat­li­che Sub­ven­tio­nen aus­ge­lau­fen sind, wel­che jedoch durch die Fonds­ma­na­ger als Ein­nah­men der jewei­li­gen Gesell­schaft in die Wirt­schaft­lich­keits­ana­lyse der jewei­li­gen Betei­li­gung ein­ge­rech­net wur­den. Bre­chen nun, wie in der Ver­gan­gen­heit gesche­hen, die­se Ein­nah­men weg, so gera­ten vie­le geschlos­se­nen Solar­fonds in gro­ße Schwierigkeiten.

Soll­ten Sie Inha­ber eines Solar­fonds sei­en und mit die­sem Schwie­rig­kei­ten haben, so zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

Unter Pri­vate Equi­ty ver­steht man eine Form der Unter­neh­mens­fi­nan­zie­rung, die in Ame­rika und Eng­land bereits über eine jahr­zehn­te­lange Tra­di­tion ver­fügt, wäh­rend sie in Euro­pa und Asi­en noch ver­hält­nis­mä­ßig jung ist. Aus­sichts­rei­che Unter­neh­men wer­den hier­bei finan­zi­ell gezielt geför­dert und somit in die Lage ver­setzt, erklär­te Ent­wick­lungs- und Wachs­tums­ziele sou­ve­rän zu errei­chen. Nach­dem die­ser Schritt absol­viert ist, wer­den erwor­bene Antei­le ent­we­der gewinn­brin­gend ver­kauft, oder das jewei­lige Ziel­un­ter­neh­men wird an der Bör­se plat­ziert. In vie­len Fäl­len erfolgt die Betreu­ung der Ziel­un­ter­neh­men über die finan­zi­elle Unter­stüt­zung hin­aus und schließt ergän­zend die unter­neh­me­ri­sche Bera­tung deut­lich mit ein.

Pri­vate Equi­ty Fonds inves­tie­ren in ein­zelne oder meh­rere Ziel­un­ter­neh­men, denen auf der Basis gründ­li­cher Ana­ly­sen hohe Wachs­tums­werte zuge­bil­ligt wer­den. Pri­vate Anle­ger par­ti­zi­pie­ren hier­bei sowohl an den Gewin­nen der Ziel­ge­sell­schaft wäh­rend der Lauf­zeit der Anla­ge, als auch an dem abschlie­ßen­den Gewinn durch den Anteils­ver­kauf oder die Plat­zie­rung an der Bör­se. Vor dem Hin­ter­grund der Ver­schär­fun­gen der Kre­dit­ver­gabe in Euro­pa, die vor allem auf die Rege­lun­gen aus Basel II zurück zu füh­ren ist, stieg die Bereit­schaft von Unter­neh­men, frem­de Inves­to­ren im Rah­men des Pri­vate Equi­ty in den Gesell­schaf­ter­kreis auf­zu­neh­men deut­lich an.

In der Ver­gan­gen­heit muss­ten wir jedoch fest­stel­len, dass vie­le Inves­to­ren ihr Kapi­tal, wel­ches Sie in Pri­vate Equi­ty Fonds inves­tiert hat­ten, ganz oder zum Teil ver­lo­ren haben. Dies ist dem Umstand geschul­det, dass sich die Ziel Unter­neh­men nicht wie pro­gnos­ti­ziert ent­wi­ckelt hat­ten oder die Fonds­kos­ten schlicht zu hoch waren.

Soll­ten Sie Inha­ber eines geschlos­se­nen Pri­vate Equi­ty Fonds sei­en, und Ver­luste durch die­sen erlit­ten haben, so kön­nen Sie uns jeder­zeit kontaktieren.