Zur Sicherung einer reibungslosen Zusammenarbeit für zukünftige Geschäfte kann folgende Vereinbarung zum Kunden- und Quellenschutz getroffen werden:
Die Vertragspartner bestätigen sich gegenseitig vollen Kunden- und Quellenschutz, wie er in der Konvention der Internationalen Chamber of Commerce (ICC 1982, Paris) formuliert wurde. In Übereinstimmung mit der ICC gilt diese Vereinbarung unwiderruflich für die Dauer von fünf Jahren. Bei nicht schriftlicher Kündigung und Bestätigung erfolgt eine jährliche Verlängerung.
Die Vertragspartner verpflichten sich ausdrücklich zu keiner Zeit mit den aus dieser Vereinbarung heraus bekannt gewordenen Banken, Instituten, Gesellschaftern, Kunden, Käufern, Verkäufern und sonstigen Beteiligten ohne vorherige schriftliche Ermächtigung des anderen Vertragspartners in Verbindung zu treten oder Dritten zur Kenntnis zu geben. Ausgenommen sind Partner, die dem anderen Vertragspartner nachweislich vorher schon bekannt waren. Bei Vorkenntnis sind die Vertragspartner verpflichtet, dies dem anderen Vertragspartner binnen drei Tagen nach Kenntniserlangung schriftlich mitzuteilen.
Die Vertragspartner verpflichten sich, weder selbst noch über vorgeschobene Dritte, ob natürliche oder juristische Personen, mit den gegenseitig bekannt gewordenen Adressen Geschäfte ohne Kenntnis des anderen Vertragspartners abzuwickeln. Bei Verstoß gegen diese Vereinbarung verpflichten sich die Partner gegenseitig zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 100.000,– EUR (Einhunderttausend Euro) an den geschädigten Partner. Ein Nachweis der konkreten Schadenshöhe ist nicht erforderlich. Bei konkretem Schadensnachweis ist auch ein höherer Schaden zu erstatten.
Die Vertragspartner versichern sich gegenseitiger Geheimhaltung aller Geschäftskontakte und werden alle zumutbaren Vereinbarungen treffen, um diese Information zu schützen. Dies gilt auch für Angestellte, freie Mitarbeiter oder dritte Mitwisser.
Deutsches Recht ist anwendbar. Als Gerichtsstand vereinbaren beide den Wohnort der fordernden Partei.
Es gilt die salvatorische Klausel.
Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Diese Vereinbarung steht Ihnen in der Seitenleiste zum Download zur Verfügung. Sie können sie ausdrucken, ausfüllen und an uns zurücksenden. Diese Erklärung wird von den Unterzeichnern in eigenen und im Namen der von ihnen vertretenen oder zukünftig vertretenden Firmen/Personen geschlossen.