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Feb. 28

Vorabsteuer auf Fonds – Der Gesetzgeber ist erfinderisch

  • 28. Februar 2024

Mil­lio­nen Anle­ger in Deutsch­land, die mit Invest­ment­fonds und bör­sen­no­tier­ten Index­fonds (ETFs) spa­ren, erhal­ten in die­sen Tagen elek­tro­ni­sche Post von ihrer Bank: Es geht dar­in um die soge­nann­te Vor­ab­pau­scha­le und Steu­ern, die Anfang 2024 fäl­lig wer­den – aber nur für Fonds mit Wert­zu­wäch­sen im Jahr 2023. Lie­gen sol­che Fonds wei­ter im Wert­pa­pier­de­pot, ist dar­auf eine Vor­ab­steu­er zu zah­len. Damit erhebt der Fis­kus vor­ab und jähr­lich Steu­ern auf künf­ti­ge Kurs­ge­win­ne, die Bank­kun­den mit dem Ver­kauf ihrer Fonds­an­tei­le irgend­wann ein­strei­chen kön­nen. Die Vor­ab­pau­scha­le ist nicht die Steu­er selbst, sie ist die Grund­la­ge, um die­se Vor­ab­steu­er zu berechnen.

2021 und 2022 war kei­ne Pau­scha­le fäl­lig, weil der für die Berech­nung ver­ant­wort­li­che Basis­zins der Bun­des­bank noch nega­tiv war. Für 2023 hat die Bun­des­bank einen Basis­zins von 2,55 Pro­zent fest­ge­setzt, so dass die Depot­ban­ken Anfang 2024 bei den Fonds die Vor­ab­steu­er wie­der ein­zie­hen und zwar bei allen Invest­ment­fonds und ETFs. Dabei wird aber geprüft und berück­sich­tigt, inwie­weit bereits auf die Aus­schüt­tung Abgel­tungs­steu­er gezahlt wur­de. Rele­vant ist die Vor­ab­pau­scha­le vor allem für the­sau­ri­e­ren­de Fonds, aber sie kann auch sol­che Fonds tref­fen, die Gewin­ne ausschütten.

Die Bank führt die Vor­ab­steu­er an das FA ab. Abge­bucht wird das Geld vom Ver­rech­nungs­kon­to des Depots.

Nicht weni­ge Anle­ger dürf­ten im ver­gan­ge­nen Jahr mit ihren Fonds Ver­lus­te gemacht haben. Wer Fonds­an­tei­le mit Ver­lust ver­kauft hat, kann die­se Ver­lus­te mit sicher gestell­ten Gewin­nen ver­rech­nen. Mög­lich ist es auch, den Ver­lust „auf­zu­he­ben“ und erst im nächs­ten Jahr mit den rea­li­sier­ten Gewin­nen zu ver­rech­nen. Zusam­men­fas­send darf durch­aus kon­sta­tie­ret wer­den, dass Vor­ab­pau­scha­le, Vor­ab­steu­er Ver­lust­vor­trag, Ver­lust­rück­trag etc. Büro­kra­tie­mons­ter sind, die Ver­wal­tung und vor allem uns Steu­er­pflich­ti­ge schlicht­weg nerven.

DAKS e.V., Dr. O. See­berg, Dr. G. Hitzges

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