Deutscher Anleger- & Kommanditistenschutz e.V. Deutscher Anleger- & Kommanditistenschutz e.V. Deutscher Anleger- & Kommanditistenschutz e.V. Deutscher Anleger- & Kommanditistenschutz e.V.
  • MITGLIEDSCHAFT
  • LEISTUNGEN
  • SERVICE
    • Vereinssatzung
    • Vereinbarung Kunden- und Quellenschutz
    • Geschlossene Fonds
    • Rechtsanwaltskosten bei Anlageverlusten
  • FONDSVERKAUF
  • AKTUELLES
  • KONTAKT
Deutscher Anleger- & Kommanditistenschutz e.V. Deutscher Anleger- & Kommanditistenschutz e.V.
  • MITGLIEDSCHAFT
  • LEISTUNGEN
  • SERVICE
    • Vereinssatzung
    • Vereinbarung Kunden- und Quellenschutz
    • Geschlossene Fonds
    • Rechtsanwaltskosten bei Anlageverlusten
  • FONDSVERKAUF
  • AKTUELLES
  • KONTAKT
Dez. 07

Urteil: Schiffsfonds zur Altersvorsorge generell ungeeignet

  • 7. Dezember 2016

Vie­le Schiffs­fonds-Anle­ger haben mit ihrer Geld­an­la­ge Schiff­bruch erlit­ten. Die Dar­stel­lung in vie­len Bera­tungs­ge­sprä­chen, dass Schiffs­fonds siche­re und ren­di­te­star­ke Kapi­tal­an­la­gen sind, ver­kehr­te sich häu­fig ins Gegenteil.

In Sinn von Scha­den­er­satz­an­sprü­chen hat aktu­ell das LG Itze­hoe mit Urteil vom 6. 10. 2016 ent­schie­den (Az.: 7 O 236/13).

Die Rich­ter stell­ten fest, dass Betei­li­gun­gen an Schiffs­fonds spe­ku­la­ti­ve Geld­an­la­gen sei­en, die sich nur für Anle­ger eig­nen, die bereit sei­en, die beson­de­ren Risi­ken, die bei Schiffs­fonds bestehen, auch einzugehen.

Als Alters­vor­sor­ge sei­en sie aber gene­rell unge­eig­net. „Das heißt wei­ter, dass die Anle­ger über die bestehen­den Risi­ken umfas­send auf­ge­klärt wer­den müssen.

Wer auf eine siche­re Geld­an­la­ge setzt, ist mit der Ver­mitt­lung von Schiffs­fonds-Betei­li­gun­gen falsch bera­ten, es liegt ein Bera­tungs­feh­ler vor.

Im kon­kre­ten Fall zeich­ne­te der Anle­ger nach Gesprä­chen mit einem Anla­ge­be­ra­ter zwei Schiffs­fonds. Die Betei­li­gun­gen ent­wi­ckel­ten sich jedoch nicht erwar­tungs­ge­mäß, sodass der Anle­ger schließ­lich Scha­dens­er­satz­an­sprü­che wegen einer feh­ler­haf­ten Anla­ge­be­ra­tung gel­tend machte.

Er habe schon im ers­ten Bera­tungs­ge­spräch erklärt, dass er kei­ner­lei Erfah­run­gen mit Geld­an­la­gen in Schiffs­fonds habe und aus­drück­lich erklärt, an einer sta­bi­len und siche­ren Kapi­tal­an­la­ge zur Alters­vor­sor­ge inter­es­siert zu sein. Der Bera­ter habe den Ein­druck ver­mit­telt, dass Schiffs­fonds genau sei­nen Anla­ge­wün­schen ent­sprä­chen. Über die bestehen­den Risi­ken und ins­be­son­de­re über das Total­ver­lust-Risi­ko sei er nicht auf­ge­klärt worden.

Das LG Itze­hoe gab der Scha­dens­er­satz­kla­ge wei­tes­tens statt. Es lie­ge schon allei­ne des­halb eine Falsch­be­ra­tung vor, weil Betei­li­gun­gen an Schiffs­fonds hoch­spe­ku­la­tiv und mit außer­or­dent­li­chen Risi­ken ver­bun­den seien.

Zur Alters­vor­sor­ge sei­en sie gene­rell unge­eig­net. Das LG Itze­hoe führ­te wei­ter aus, dass die Erfolgs­chan­cen von Schiffs­fonds exis­ten­zi­ell abhän­gig von Kon­junk­tur und Kri­se der See­schiff­fahrt sei­en. Sol­che Kri­sen, die zu rui­nö­sem Wett­be­werb und dem Zusam­men­brich gan­zer Märk­te oder Teil­märk­te führ­ten, habe es in der Ver­gan­gen­heit immer wie­der in regel­mä­ßi­gen Abstän­den gege­ben. Dar­über hin­aus sei bei Schif­fen, anders als etwa bei Immo­bi­li­en­fonds, von kei­ner Sach­sub­stanz zur Absi­che­rung des Kapi­tals aus­zu­ge­hen, da auch die Prei­se für die Schif­fe stark von der schwan­ken­den Kon­junk­tur abhän­gig seien.

Die Bera­tung habe daher nicht die Grund­sät­ze einer anle­ger- und objekt­ge­rech­ten Bera­tung erfüllt. Dies ist laut BGH Recht­spre­chung aber not­wen­dig. Der Anle­ger sei an einer Geld­an­la­ge zur Alters­vor­sor­ge inter­es­siert gewe­sen. Bei einer ord­nungs­ge­mä­ßen Bera­tung und Risi­ko­auf­klä­rung hät­te er sich ver­mut­lich nicht an den Schiffs­fonds betei­ligt, son­dern ein siche­re­res Pro­dukt gewählt, stell­te das Gericht  fest.

So wie in dem ent­schie­de­nen Fall oder zumin­dest ähn­lich sind Bera­tungs­ge­sprä­che bei der Ver­mitt­lung von Schiffs­fonds erfah­rungs­ge­mäß häu­fig gelau­fen. Die Risi­ken wur­den mehr oder weni­ger ver­schwie­gen. Auch wenn es sich hier um eine Ein­zel­fall­ent­schei­dung han­delt, zeigt das Urteil, dass bei einer feh­ler­haf­ten Anla­ge­be­ra­tung häu­fig gute Chan­cen auf Scha­dens­er­satz bestehen.

Schiffs­fonds­zeich­ner soll­ten sich von uns bera­ten lassen.

Es sind auch die Ver­jäh­rungs­fris­ten zu beachten.

Comments are closed.

Aktuelles

  • Kleinanleger wie Millionäre investieren?
  • Wirecard – KapMug startet
  • Fehlerhafte Widerrufsbelehrung – Rückabwicklung
  • Sparkassenzertifikate – Kunden haben wenig davon
  • Thrasio-Investment – Totalverlust droht durch bankvermittelte Zertifikate
  • Vorabsteuer auf Fonds – Der Gesetzgeber ist erfinderisch
  • Intransparenz von Anlagebedingungen einer Fondsverwaltung
  • Mercedes wird neu verhandelt wegen Thermofenster

Archiv

Deut­scher Anle­ger- & Kom­man­di­tis­ten­schutz e.V.
Dernburgstraße 4, 14057 Berlin
AG Berlin-Charlottenburg, VR 33762B

Tel.: +49 30 63968544 | Fax: +49 30 85615462
E-Mail: office@daks-ev.de | www.daks-ev.de

© Copyright 2025 Deutscher Anleger- & Kommanditistenschutz e.V.
  • Vereinssatzung
  • Datenschutz
  • Impressum
Zustimmung verwalten

Um Ihnen ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn Sie diesen Technologien zustimmen, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn Sie Ihre Zustimmung nicht erteilen oder zurückziehen, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.

Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}