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Dez. 13

Hard Candy – Zahlungsaufforderung von Inkasso-Gesellschaft an Mitglieder

  • 13. Dezember 2016

Für vie­le Hard Can­dy Kun­den könn­ten die Pro­ble­me mit Hard Can­dy bald in eine neue Run­de gehen. Seit die­ser Woche ver­schickt eine Inkas­so-Gesell­schaft Zah­lungs­auf­for­de­run­gen über For­de­run­gen, wel­che die Jopp AG an sie abge­tre­ten hat. Nach unse­rer bis­he­ri­gen Ein­schät­zung aus der Ver­trte­tung von eini­gen Man­dan­ten könn­te es sich hier­bei auch um unbe­grün­de­te For­de­run­gen handeln.

Zuletzt sind die Buch­hal­tung und Mit­glie­der­ver­wal­tung bei Hard Can­dy auf­grund der finan­zi­el­len Schwie­rig­kei­ten recht unge­ord­net abge­lau­fen. Dies ergibt sich ins­be­son­de­re auch aus dem Bericht des Insol­venz­ver­wal­ters. Aus der unge­ord­ne­ten Buch­hal­tung kön­nen sich Unstim­mig­kei­ten erge­ben haben, die sich nun fort­set­zen und sich zum Nach­teil des Hard Can­dy – Mit­glieds ent­wi­ckeln könnten.

Zudem gilt es, die ord­nungs­ge­mä­ße Bevoll­mäch­ti­gung der Inkas­so­ge­sell­schaft sowie die oft­mals gel­tend gemach­ten Inkas­so­kos­ten genau zu über­prü­fen. Wir ken­nen die Pro­ble­me genau.  Nut­zen Sie die­se Kennt­nis auch für das Vor­ge­hen gegen die mög­li­cher­wei­se unbe­rech­tig­ten For­de­run­gen des Inkas­so­un­ter­neh­mens. Wich­tig ist, dass die Betrof­fe­nen schnell han­deln, da ande­ren­falls die Zwangs­voll­stre­ckung oder auch ein Ein­trag in das Schuld­ner­ver­zeich­nis „Schufa“ dro­hen können.

Daher lohnt es sich, die Zah­lungs­auf­for­de­rung durch einen Rechts­an­walt genau prü­fen zu las­sen. Hier­bei sind wir Ihnen ger­ne behilflich.

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