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Jan. 06

Quo Vadis Schiffsfonds 2017

  • 6. Januar 2017

Quo Vadis Schiffs­fonds 2017

Wie wird sich das Anle­ger­jahr 2017 bei den Schiffs­fonds ent­wi­ckeln. Ein Aus­blick vom Mit­her­aus­ge­ber des Pra­xis­hand­buchs Schiffs­fonds im De Gruy­ter Verlag.

Meh­re­re hun­dert Schiffs­fonds und eini­ge Schiffs­dach­fonds haben in den ver­gan­ge­nen Jah­ren Insol­venz angemeldet.

Anle­ger in Schiffs­fonds haben dadurch schon viel Geld ver­lo­ren. Die Ver­un­si­che­rung ist groß. Schiffs­fonds-Anle­ger, die bis­her noch von einer Insol­venz der Schiffs- Fonds­ge­sell­schaft ver­schont blie­ben, kön­nen immer noch nicht auf­at­men. Ein Ende der Kri­se der Han­dels- und Con­tai­ner­schiff­fahrt ist nach wie vor nicht in Sicht. Vie­le Schif­fe sind nicht mehr marktfähig.

Bis vor zehn Jah­ren war die Han­dels- und Con­tai­ner­schiff­fahrt ein blü­hen­des Geschäft. Eine welt­weit hohe Nach­fra­ge sorg­te für hohe Char­ter­ra­ten, ver­schie­de­ne Emit­ten­ten plat­zier­ten Schiffs­fonds und sam­mel­ten Geld bei den Anle­gern ein. Die Anle­ger betei­lig­ten sich mit klei­nen oder grö­ße­ren Sum­men in der Hoff­nung auf eine ren­di­te­star­ke und siche­re Geld­an­la­ge. Das wur­de ihnen zumin­dest in den Anla­ge­be­ra­tungs­ge­sprä­chen häu­fig so dar­ge­stellt. Vie­le Anle­ger haben sich über Jah­re jedes Jahr erneut an Schiffs­fonds beteiligt.

2008 mit dem Aus­bruch der glo­ba­len Finanz­kri­se stell­te einen tie­fen Ein­schnitt dar und mar­kiert den Beginn einer Kri­se der Han­dels- und Con­tai­ner­schiff­fahrt, die bis heu­te noch nicht über­stan­den ist. Die Nach­fra­ge brach erheb­lich ein und die erfor­der­li­chen Char­ter­ra­ten konn­ten von den Fonds­ge­sell­schaf­ten nicht mehr ein­ge­nom­men wer­den. Die Fol­gen beka­men beson­ders die Anle­ger zu spü­ren. Aus­schüt­tun­gen blie­ben ganz oder teil­wei­se aus, die Insol­venz zahl­rei­cher Schiffs­fonds ließ sich den­noch nicht ver­mei­den und das Geld der Anle­ger war zu gro­ßen Tei­len ver­lo­ren. Die Schiffs­fi­nan­zie­rer zogen sich vom Markt zurück und ver­schärf­ten die Kri­se weiter.

Aktu­ell haben die Char­ter­ra­ten für vie­le Schif­fe ein nied­ri­ges Niveau erreicht. Die Schif­fe kön­nen teil­wei­se noch nicht mal mehr ihre Betriebs­kos­ten erwirt­schaf­ten. Um Über­ka­pa­zi­tä­ten abzu­bau­en, wer­den Schif­fe abgewrackt.

Neu­er­dings kom­men grö­ße­re Schif­fe mit einer höhe­ren Fracht­ka­pa­zi­tät auf den Markt (Kas­ka­den­ef­fekt). Zusätz­lich macht Kon­kur­renz aus Asi­en das Leben für die deut­schen Ree­de­rei­en nicht ein­fa­cher. Exper­ten gehen daher davon aus, dass ein Ende der Kri­se nach wie vor nicht in Sicht ist.

Um sich vor Ver­lus­ten zu schüt­zen, soll­ten Schiffs­fonds-Anle­ger ihre recht­li­chen Mög­lich­kei­ten prü­fen las­sen. Ein aktu­el­ler Check wie beim Auto soll­te mit Hil­fe des DAKS e.V. erfol­gen. Oft kön­nen Ansprü­che auf Scha­dens­er­satz gel­tend gemacht werden.

Lei­der ist es beson­ders bei der Ver­mitt­lung von Schiffs­fonds zu einer feh­ler­haf­ten Anla­ge­be­ra­tung gekom­men. Dabei wur­den die Anle­ger oft­mals mit Argu­men­ten wie siche­re oder ren­di­te­star­ke Geld­an­la­ge in die Anla­ge angelockt.

Die Wahr­heit bei Schiffs­fonds ist aber schon immer, dass Betei­li­gun­gen an Schiffs­fonds spe­ku­la­ti­ve Kapi­tal­an­la­gen mit hohen Ver­lust­ri­si­ken sind. Über die­se Risi­ken hät­ten die Anle­ger umfas­send auf­ge­klärt wer­den müs­sen. Erfah­rungs- gemäß ist die­se Auf­klä­rung aber oft aus­ge­blie­ben, sodass Scha­dens­er­satz­an- sprü­che wegen Falsch­be­ra­tung gel­tend gemacht wer­den können.

Lei­der wur­den oft älter­nen Anle­gern die Schiffs­fonds von Ban­ken, Spar­kas­sen und Volks­ban­ken ver­kauft. Dabei hat der BGH in ver­schie­de­nen Urtie­len fest­ge­stellt, dass Schiffs­fonds für die Alters­ver­sor­gung völ­lig unge­eig­net sind.

Die Scha­dens­er­satz­an­sprü­che bei län­ger­fris­ti­gen Kapi­tal­an­la­gen unterl­ei­gen der Ver­jäh­rung. Anle­ger, die sich im Jahr 2007 an einem Schiffs­fonds betei­ligt haben, soll­ten daher han­deln, da sonst die zehn­jäh­ri­ge Ver­jäh­rungs­frist die Scha­dens­er­satz­an­sprü­che ver­hin­dern könn­te. Die Fonds und Ver­trie­be könn­ten die Ver­jäh­rung einwenden.

Autor: FA Bank- und Kapi­tal­markt­recht RA Stef­fens Ber­lin, Dipl.-Kfm. Dr. G. Hitz­ges, DAKS e.V. – Vor­stand, Berlin

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