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Jan. 09

Schiffsfonds der MS JPO Tucana von HCI Capital

  • 9. Januar 2017

Schiffs­fonds der MS JPO Tuca­na von HCI Capital

Anle­ger des Schiffs­fonds MS JPO Tuca­na dro­hen erheb­li­che Ver­lus­te bis hin zum Total­ver­lust ihrer Einlage.

Die Schiffs­ge­sell­schaft ist insol­vent. Das Amts­ge­richt Lüne­burg hat am 18. 11. 2016 das regu­lä­re Insol­venz­ver­fah­ren eröff­net (Az.: 56 IN 74/16).

2011 bot die HCI Capi­tal den Anle­gern an, sich an der Gesell­schaft der MS JPO Tuca­na zu betei­li­gen. Für die Anle­ger der MS JPO Tuca­na  ende­te ihr Enga­ge­ment nur rund fünf Jah­re spä­ter mit der Insol­venz der Schiffsgesellschaft.

Die Hoff­nun­gen auf einen pro­spekt­ge­mä­ßen Ver­lauf der Kapi­tal­an­la­ge und eine ver­spro­che­ne Ren­di­te sind nicht mehr dar­stell­bar. Nun dro­hen erheb­li­che finan­zi­el­le Verluste.

Betei­li­gun­gen an Schiffs­fonds wur­den lan­ge Zeit als ren­ta­ble und siche­re Kapi­tal­an­la­ge dar­ge­stellt.  Aller­dings änder­ten sich die Rah­men­be­gin­gun­gen, als im Jahr 2008 die glo­ba­le Wirt­schafts- und Finanz­kri­se die Märk­te erheb­lich durch­ein­an­der­wir­bel­te und auch die Han­dels­schiff­fahrt und Con­tai­ner­schiff­fahrt davon nicht ver­schont wurde.

In den Jah­ren davor boom­te das Geschäft auf See noch. Das führ­te auch dazu, dass Über­ka­pa­zi­tä­ten auf­ge­baut wur­den. Nun ging aktu­ell die Nach­fra­ge zurück und die erfor­der­li­chen Char­ter­ra­ten konn­ten bei vie­len Schiffs­fonds nicht mehr erzielt wer­den. Dies führ­te bei vie­len Fonds­ge­sell­schaf­ten zu wirt­schaft­li­chen Pro­ble­men, die oft genug in der Insol­venz und damit auch mit erheb­li­chen Ver­lus­ten für die Anle­ger endeten.

Die betrof­fe­nen Anle­ger haben jedoch mög­li­cher­wei­se recht­lich gute Kar­ten. Ein Schlüs­sel zu Scha­dens­er­satz­an­sprü­chen kann eine feh­ler­haf­te Anla­ge­be­ra­tung sein. Denn die Betei­li­gun­gen an Schiffs­fonds wur­den in den Bera­tungs­ge­sprä­chen oft als siche­re Geld­an­la­ge, die auch noch ordent­lich Ren­di­te abwirft, dargestellt.

Zu einer Anla­ge­be­ra­tung gehört, die Risi­ken dar­zu­stel­len und ver­ständ­lich zu erläu­tern. Dazu zählt auch ins­be­son­de­re das Risi­ko des Total­ver­lusts. Erfah­rungs­ge­mäß wur­den die Risi­ken in vie­len Bera­tungs­ge­sprä­chen ver­schwie­gen oder nur unzu­rei­chend dar­ge­stellt, so dass Scha­dens­er­satz­an­sprü­che aus Falsch­be­ra­tung ent­stan­den sein können.

Wur­den für die Ver­mitt­lung der Antei­le auch noch hohe Pro­vi­sio­nen erzielt, kön­nen auch die­se auf­klä­rungs­pflich­tig sein. Der BGH hat ent­schie­den, dass über die­se sog. Kick-Backs auf­ge­klärt wer­den muss.

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