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Feb. 03

HCI MS Hammonia Berolina

  • 3. Februar 2017

HCI MS Ham­mo­nia Ber­o­li­na: Ver­jäh­rung der Scha­dens­er­satz­an­sprü­che droht

Der von HCI Capi­tal auf­ge­leg­te Schiffs­fonds MS Ham­mo­nia Ber­o­li­na ist insol­vent. Das regu­lä­re Insol­venz­ver­fah­ren über die MS “Ham­mo­nia Ber­o­li­na” Schiff­fahrts GmbH & Co. KG wur­de am 20. Janu­ar am Amts­ge­richt Rein­bek eröff­net (Az.: 8 IN 235/16).

Wegen einer Insol­venz kann den Anle­gern des Schiffs­fonds MS Ham­mo­nia Ber­o­li­na der Total­ver­lust ihrer Ein­la­ge dro­hen. Um sich vor den Ver­lus­ten zu schüt­zen, kön­nen die Anle­ger Scha­dens­er­satz­an­sprü­che gel­tend machen.

Das soll­ten die Anle­ger aller­dings nicht lan­ge abwar­ten. Denn ihre For­de­run­gen könn­ten schon in Kür­ze verjähren.

Die HCI hat­te den Schiffs­fonds MS Ham­mo­nia Ber­o­li­na im Okto­ber 2006 auf­ge­legt. Scha­dens­er­satz­an­sprü­che kön­nen auf den Tag genau zehn Jah­re nach Bei­tritt zur Fonds­ge­sell­schaft ver­jährt sein. Anle­ger, die sich 2007 an dem Fonds betei­ligt haben, müs­sen also han­deln, wenn sie nicht die Ver­jäh­rung ihrer For­de­run­gen ris­kie­ren möchten.

Für die Anle­ger ver­lief die Betei­li­gung an dem Schiffs­fonds HCI MS Ham­mo­nia Ber­o­li­na enttäuschend.

Die pro­gnos­ti­zier­ten Aus­schüt­tun­gen konn­ten nicht erreicht werden.

Nach dem Aus­bruch der Finanz­kri­se 2008 gerie­ten etli­che Schiffs­fonds in wirt­schaft­li­che Schwie­rig­kei­ten. Denn die Nach­fra­ge brach ein und mit ihr die Charterraten.

Das brach­te die Pro­gno­se der Kal­ku­la­ti­on ins Wan­ken und am Ende stand häu­fig die Insol­venz der Fondsgesellschaften.

Die ver­gan­ge­nen Jah­re und die zahl­rei­chen Insol­ven­zen bei Schiffs­fonds haben gezeigt, dass Schiffs­fonds kei­nes­wegs siche­re und ren­di­te­träch­ti­ge Kapi­tal­an­la­gen sind, son­dern einen spe­ku­la­ti­ven Cha­rak­ter haben und für sicher­heits­ori­en­tier­te Anle­ger oder den Auf­bau einer Alters­vor­sor­ge nicht geeig­net sind!

Bei einer ord­nungs­ge­mä­ßen Anla­ge­be­ra­tung hät­ten die Anle­ger daher umfas­send über die bestehen­den Risi­ken wie lan­ge Lauf­zei­ten, erschwer­te Han­del­bar­keit der Antei­le, Wie­der­auf­le­ben der Kom­man­di­tis­ten­haf­tung und ins­be­son­de­re auch die Mög­lich­keit des Total­ver­lusts auf­ge­klärt wer­den müssen.

Die Erfah­rung mit Fonds zeigt, dass die Risi­ken in den Anla­ge­be­ra­tungs­ge­sprä­chen aber oft ver­schwie­gen wur­den. In die­sen Fäl­len kön­nen Scha­dens­er­satz­an­sprü­che wegen einer feh­ler­haf­ten Anla­ge­be­ra­tung gel­tend gemacht werden!

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