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Mai 09

Postbank Finanzberatung AG zahlt erneut Schadensersatz an private Anlegerin

  • 9. Mai 2017

Post­bank Finanz­be­ra­tung AG zahlt erneut Scha­dens­er­satz an pri­va­te Anlegerin

Das Land­ge­richt Han­no­ver ver­ur­teil­te wie­der ein­mal die Post­bank Finanz­be­ra­tung AG zur Scha­dens­er­satz­zah­lung an eine pri­va­te Anle­ge­rin. In den Jah­ren 2005 und 2006 inves­tier­te die heu­te 79-jäh­ri­ge Klä­ge­rin aus Leip­zig ins­ge­samt 25.000 Euro in geschlos­se­ne Fonds. Trotz ihres Wun­sches nach einer siche­ren und wert­erhal­ten­den Anla­ge für ihr Kapi­tal dien­te ihr der Bera­ter eine Betei­li­gung in geschlos­se­nen Schiffs-Fonds an. Die­se beschrieb der Bera­ter der Post­bank Finanz­be­ra­tung AG ihr als pas­send zu ihren Anla­ge­zie­len sowie als soli­de Geld­an­la­ge mit siche­ren Rück­flüs­sen. Über die Risi­ken einer sol­chen Betei­li­gung fie­len jedoch kei­ne Wor­te – weder wur­de die Leip­zi­ge­rin über das Risi­ko, Aus­schüt­tun­gen nach § 172 Abs. 4 HGB zurück­zah­len zu müs­sen, noch über die Ver­triebs­pro­vi­sio­nen von über 15 % informiert.

Ver­triebs­pro­vi­sio­nen, die 15% des Anle­ger­ka­pi­tals über­stei­gen sind nach BGH, Urteil vom 12.2.2004, III ZR 355/02 aufklärungspflichtig.

In sei­nem Urteil beruft sich das Land­ge­richt auf die anle­ger- und anla­ge­ge­rech­te Bera­tung, die den Kun­den rich­tig und voll­stän­dig auf Risi­ken hin­weist (BGH, Urteil vom 21.03.2006, NJW 2006, 2041). Die Auf­klä­rungs­pflich­ten sei­en in die­sem Fall durch die beklag­te Post­bank Finanz­be­ra­tung AG ver­letzt worden.

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