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Juni 14

MDM Group AG auf der Warnliste

  • 14. Juni 2017

MDM Group AG auf der Warn­lis­te

Wie das Ver­brau­cher­ma­ga­zin „FINANZ­test“ (Stif­tung Waren­test) am 03.04.2017 ver­mel­det hat, wur­de das Ange­bot der MDM Group AG (Meggen/Schweiz) über die Zeich­nung von Nach­rang­dar­le­hen an die­ser Gesell­schaft auf die Warn­lis­te gesetzt.

Begrün­det hat dies  „FINANZ­test“ u.a. damit, dass es sich bei sol­chen  Mez­za­ni­en­dar­le­hen (Nach­rang­dar­le­hen) nicht um eine siche­re Geld­an­la­ge han­de­le.  im Insol­venz­fal­le wer­den die Dar­le­hens­ge­ber erst nach allen ande­ren erst­ran­gi­gen Gläu­bi­gern Geld befriedigt.

Im übri­gen habe die Emit­ten­tin kei­nen Ver­kauf­pro­spekt und kein Ver­mö­gens-infor­ma­ti­ons­blatt ver­öf­fent­licht und ihren Geschäfts­be­trieb erst im Jah­re 2016 auf­ge­nom­men, so dass noch kei­ne Jah­res­ab­schlüs­se oder Geschäfts­be­rich­te vorlägen.

Die MDM Group AG bie­tet inter­es­sier­ten Anle­gern die Mög­lich­keit, ab einer Min­dest­an­la­ge­sum­me von € 5.000,- unter­neh­me­ri­sche Betei­li­gun­gen in Form von sogen. fest­ver­zins­li­chen Nach­rang­dar­le­hen zu zeich­nen und stellt die­sen hier­für Zin­sen von bis zu 20% p.a. in Aussicht.

Wer­bung wird für die­se Nach­rang­dar­le­hen u.a. mit einer „hohen Ren­di­te“ und „nied­ri­gem Risi­ko“ sowie mit kur­zen Lauf­zei­ten von 3 bis 24 Monaten.

Der garan­tier­te Zins soll bei einer Lauf­zeit von einem Jahr bei 14% p.a. und bei einer Lauf­zeit von zwei Jah­ren bei 18% p.a. lie­gen. Fer­ner soll die Mög­lich­keit bestehen, jeder­zeit über das inves­tier­te Kapi­tal ver­fü­gen zu können.

Ihre Geschäfts­tä­tig­keit beschreibt die Emit­ten­tin mit dem Han­del von Waren aller Art, ins­be­son­de­re mit Tex­ti­li­en, Rest­pos­ten, Son­der­pos­ten und Kon­kurs­wa­re, die nach eige­nen Anga­ben bis zu 90% unter dem nor­ma­len Groß­han­dels­preis erwor­ben wür­den, wodurch bereits eine ers­te Ren­di­te erzielt werde..

Falls sich Anle­ger bei Zeich­nung ihrer Nach­rang­dar­le­hen bei der Emit­ten­tin der damit ein­her­ge­hen­den Beson­der­hei­ten und (Total­ver­lust-) Risi­ken nicht bewusst waren oder hier­über von ihrem Anla­ge­be­ra­ter oder Anla­ge­ver­mitt­ler unvoll­stän­dig oder feh­ler­haft auf­ge­klärt und bera­ten oder gar arg­lis­tig getäuscht wur­den, soll­ten Sie von uns prü­fen las­sen, ob die Mög­lich­keit besteht, ihre Ver­trä­ge vor­zei­tig aus wich­ti­gem Grund außer­or­dent­lich zu kün­di­gen und bei etwa­igen Ver­lus­ten Scha­dens­er­satz gegen die Initia­to­ren oder deren Emis­si­ons­hel­fer gel­tend zu machen.

Quel­le: FINANZTEST Stif­tung Warentest

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