Deutscher Anleger- & Kommanditistenschutz e.V. Deutscher Anleger- & Kommanditistenschutz e.V. Deutscher Anleger- & Kommanditistenschutz e.V. Deutscher Anleger- & Kommanditistenschutz e.V.
  • MITGLIEDSCHAFT
  • LEISTUNGEN
  • SERVICE
    • Vereinssatzung
    • Vereinbarung Kunden- und Quellenschutz
    • Geschlossene Fonds
    • Rechtsanwaltskosten bei Anlageverlusten
  • FONDSVERKAUF
  • AKTUELLES
  • KONTAKT
Deutscher Anleger- & Kommanditistenschutz e.V. Deutscher Anleger- & Kommanditistenschutz e.V.
  • MITGLIEDSCHAFT
  • LEISTUNGEN
  • SERVICE
    • Vereinssatzung
    • Vereinbarung Kunden- und Quellenschutz
    • Geschlossene Fonds
    • Rechtsanwaltskosten bei Anlageverlusten
  • FONDSVERKAUF
  • AKTUELLES
  • KONTAKT
Aug. 14

OLG Köln verurteilte die Sparkasse Köln Bonn zur Rückabwicklung der Beteiligung an einem Schiffsfonds.

  • 14. August 2017

Die Vor­ge­schich­te:

Die Ehe­leu­te aus Erft­stadt hat­ten 2006 bei einem Anla­ge­be­ra­ter der Spar­kas­se Köln­Bonn eine Betei­li­gung in Höhe von jeweils 18.000 € zzgl. Agio am Schiff­fonds MS „San­ta-B Schif­fe“ unter­zeich­net. Von Beginn an blie­ben die Aus­schüt­tun­gen weit hin­ter den Pro­gno­sen zurück und seit 2008 sogar kom­plett aus – und dass, obwohl sich die Ehe­leu­te die Erträ­ge als Teil der Alters­vor­sor­ge erhofft hat­ten. „Ich bin seit 60 Jah­ren Kun­din der Spar­kas­se und davon aus­ge­gan­gen, dass alles in Ord­nung ist“, erklär­te die Klä­ge­rin den Rich­tern des OLG Köln in der münd­li­chen Verhandlung.

LG Köln
2015 dann das ers­te Urteil vom Land­ge­richt Köln (Az. 22 O 366/14). Es wies die Kla­ge ab. Es kön­ne kei­ne unzu­rei­chen­de oder feh­ler­haf­te Auf­klä­rung der Klä­ger fest­stel­len und zudem sei­en die Ansprü­che ver­jährt. Die­ses erst­in­stanz­li­che Urteil kann man ohne wei­te­res als grob feh­ler­haft bezeich­nen, denn dar­in wur­den selbst unstrei­ti­ge Pflicht­ver­let­zun­gen übersehen.
Die Beweis­auf­nah­me bestä­tig­te viel­mehr die Vor­wür­fe der Klä­ger: Rück­ver­gü­tun­gen sei­en ver­schwie­gen wor­den und die Über­ga­be des Pro­spekts, die früh­zei­tig erfol­gen muss, damit die Bank­kun­den genü­gend Zeit haben, die Details der Geld­an­la­ge zu prü­fen, konn­te von der Spar­kas­se ohne­hin nicht zwei­fels­frei datiert wer­den. Die Bank­be­ra­ter gaben viel­mehr zu Pro­to­koll, sich nicht mehr erin­nern zu kön­nen und konn­ten nur aus­füh­ren, wie sie sol­che Bera­tungs­ge­sprä­che ‚nor­ma­ler­wei­se‘ führen.
Wider­sprü­che und Erin­ne­rungs­lü­cken, miss­ver­ständ­li­che Erläu­te­run­gen schwie­ri­ger Begriff­lich­kei­ten, die den Man­dan­ten nicht ohne Fach­wis­sen zuge­mu­tet wer­den konn­ten – das alles sprach für die Ver­ur­tei­lung der Spar­kas­se wegen Falsch­be­ra­tung. Den­noch erfolg­te eine Kla­ge­ab­wei­sung. Das Ehe­paar ging auf Anra­ten von uns in Berufung.

OLG Köln
Das Ober­lan­des­ge­richt Köln teil­te die Beden­ken der Klä­ger gegen das erst­in­stanz­li­che Urteil und ver­nahm die bei­den Zeu­gen und die Klä­ge­rin erneut. Doch zu einem regu­lä­ren Urteil, in dem aus­führ­lich von den Rich­tern begrün­det wur­de, war­um und wie die Spar­kas­se falsch bera­ten hat, kam es am Ende nicht. Denn: Nach­dem die Spar­kas­se unse­ren Man­dan­ten einen sehr guten Ver­gleich anbot, den unse­re Man­dan­ten aber ablehn­ten, erkann­te die Spar­kas­se unse­re For­de­rung zum weit über­wie­gen­den Teil an.
Die Spar­kas­se Köln Bonn wur­de dar­auf­hin ver­ur­teilt, die Betei­li­gung kom­plett rück­ab­zu­wi­ckeln. Das heißt: Das Ehe­paar bekommt ins­ge­samt rund 36.000 € zuzüg­lich Zin­sen seit Ein­lei­tung des Pro­zes­ses und auch die voll­stän­di­gen Anwalts- und Gerichts­kos­ten ersetzt. Das Teil­an­er­kennt­nis- und Schluss­ur­teil wur­de am 1. Febru­ar 2017 ver­kün­det (Az. 13 U 124/15).

Comments are closed.

Aktuelles

  • Kleinanleger wie Millionäre investieren?
  • Wirecard – KapMug startet
  • Fehlerhafte Widerrufsbelehrung – Rückabwicklung
  • Sparkassenzertifikate – Kunden haben wenig davon
  • Thrasio-Investment – Totalverlust droht durch bankvermittelte Zertifikate
  • Vorabsteuer auf Fonds – Der Gesetzgeber ist erfinderisch
  • Intransparenz von Anlagebedingungen einer Fondsverwaltung
  • Mercedes wird neu verhandelt wegen Thermofenster

Archiv

Deut­scher Anle­ger- & Kom­man­di­tis­ten­schutz e.V.
Dernburgstraße 4, 14057 Berlin
AG Berlin-Charlottenburg, VR 33762B

Tel.: +49 30 63968544 | Fax: +49 30 85615462
E-Mail: office@daks-ev.de | www.daks-ev.de

© Copyright 2025 Deutscher Anleger- & Kommanditistenschutz e.V.
  • Vereinssatzung
  • Datenschutz
  • Impressum
Zustimmung verwalten

Um Ihnen ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn Sie diesen Technologien zustimmen, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn Sie Ihre Zustimmung nicht erteilen oder zurückziehen, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.

Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}