Das Landgericht Hannover entschied in einer Geldanlagesache in Zusammenhängen des Fonds DS-Rendite-Fonds Nr. 132 DS Activity und DS Agility gegen die vermittelnde Bank auf Schadensersatz. Der Entscheidung lag ein Bankberatungsgeschehen zugrunde. Ursprünglich intendiert war eine Geldanlage u.a. zum Zwecke der Altersvorsorge. Daraufhin empfahl der Anlageberater u.a. den Fonds DS-Rendite-Fonds Nr. 132 DS Activity und DS Agility. Der Anlageberater sagte neben vielen angeblichen Vorteilen auch eine Rendite bis zu 9% p.a. zu. In dem Gerichtsverfahrens vor dem Landgericht Hannover wurde zudem vorgeworfen, dass die Bank es unterließ, über das Risiko der begrenzten Nachschusspflicht zu informieren. Das Gericht stellte fest, dass der Anlageberater der Bank verpflichtet war, über alle Umstände, die für die Entschließung eines Anlegers von wesentlicher Bedeutung sein könnten, sachlich richtig und vollständig zu unterrichten. Folgerichtig verurteilte das Gericht die Bank zum Schadensersatz.
Das Landgericht Hannover bestätigte die Rechtsprechung des BGH hinsichtlich der Fürsorgepflichten eines Anlageberaters seinen Aufklärungspflichten umfassend und richtig nachzukommen.
DAKS e.V.
Comments are closed.