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Okt. 10

Landgericht Hannover verurteilt Bank – DS-Rendite-Fonds Nr. 132 DS Activity und DS Agility GmbH & Co. Containerschiffe KG

  • 10. Oktober 2017

Das Land­ge­richt Han­no­ver ent­schied in einer Geld­an­la­ge­sa­che in Zusam­men­hän­gen des Fonds DS-Ren­di­te-Fonds Nr. 132 DS Acti­vi­ty und DS Agi­li­ty gegen die ver­mit­teln­de Bank auf Scha­dens­er­satz. Der Ent­schei­dung lag ein Bank­be­ra­tungs­ge­sche­hen zugrun­de. Ursprüng­lich inten­diert war eine Geld­an­la­ge u.a. zum Zwe­cke der Alters­vor­sor­ge. Dar­auf­hin emp­fahl der Anla­ge­be­ra­ter u.a. den Fonds DS-Ren­di­te-Fonds Nr. 132 DS Acti­vi­ty und DS Agi­li­ty. Der Anla­ge­be­ra­ter sag­te neben vie­len angeb­li­chen Vor­tei­len auch eine Ren­di­te bis zu 9% p.a. zu. In dem Gerichts­ver­fah­rens vor dem Land­ge­richt Han­no­ver wur­de zudem vor­ge­wor­fen, dass die Bank es unter­ließ, über das Risi­ko der begrenz­ten Nach­schuss­pflicht zu infor­mie­ren. Das Gericht stell­te fest, dass der Anla­ge­be­ra­ter der Bank ver­pflich­tet war, über alle Umstän­de, die für die Ent­schlie­ßung eines Anle­gers von wesent­li­cher Bedeu­tung sein könn­ten, sach­lich rich­tig und voll­stän­dig zu unter­rich­ten. Fol­ge­rich­tig ver­ur­teil­te das Gericht die Bank zum Schadensersatz.

Das Land­ge­richt Han­no­ver bestä­tig­te die Recht­spre­chung des BGH hin­sicht­lich der Für­sor­ge­pflich­ten eines Anla­ge­be­ra­ters sei­nen Auf­klä­rungs­pflich­ten umfas­send und rich­tig nachzukommen.

DAKS e.V.

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