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Okt. 24

Information zu Alpha Patentfonds

  • 24. Oktober 2017

   Alpha Patent­fonds – Neue Ent­schei­dung – bereits ver­öf­fent­licht 21.04.2017  

       “Wer nicht an Wun­der glaubt, ist kein Rea­list!” – Ben Gurion

An die­ses Zitat wur­den wir erin­nert, als das Ober­lan­des­ge­richt Cel­le die Ent­schei­dung des Land­ge­richts bestä­tig­te in Sachen Alpha Patentfonds.

“Die Beklag­te muss sich indes einen ande­ren Feh­ler bei der Bera­tung des Klä­gers über den Bei­tritt zu dem Patent­fonds vor­hal­ten las­sen. Weder sie selbst, noch die Emit­ten­tin die­ses Fonds haben in aus­rei­chen­dem Maße klar­ge­stellt, dass die Lauf­zeit die­ses Fonds die avi­sier­ten vier bis fünf Jah­re um ein Viel­fa­ches über­schrei­ten kön­nen wür­de, ohne dass sich der Anle­ger von der Betei­li­gung tren­nen könn­te. Im Rah­men der Bera­tung war ein Hin­weis auf die Mög­lich­keit der nahe­zu belie­bi­gen Lauf­zeit­ver­län­ge­rung gebo­ten. Die Fra­ge der Bin­dungs­dau­er steht bei jeder Kapi­tal­an­la­ge im Mit­tel­punkt. Sie ist zum einen für die per­sön­li­che Liqui­di­täts­pla­nung jedes Anle­gers von wesent­li­cher Bedeu­tung. Zum ande­ren nimmt die Pro­gnos­ti­zier­bar­keit des Erfolgs einer Anla­ge mit der Anla­ge­dau­er eben­so ab, wie die Ver­gleich­bar­keit mit alter­na­ti­ven Anlagemöglichkeiten.”

Der feh­ler­haf­te Pro­spekt betrifft somit unab­hän­gig von einer indi­vi­du­el­len Falsch­be­ra­tung ALLE Mit­an­le­ger des Fonds.

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