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Jan 15

Gesetzliche Neuregelungen zum 1. Januar 2018

  • 15. Januar 2018

Min­dest­lohn von 8,84 Euro gilt ausnahmslos

Ab dem 1. Janu­ar 2018 gilt der all­ge­mei­ne gesetz­li­che Min­dest­lohn in Höhe von 8,84 Euro brut­to je Zeit­stun­de ohne jede Ein­schrän­kung. Bran­chen­re­ge­lun­gen, die vor­über­ge­hend Ent­gel­te unter­halb des gesetz­li­chen Min­dest­lohns ermög­lich­ten, enden zum 31. Dezem­ber 2017.

Pfle­ge­min­dest­lohn steigt

Der flä­chen­de­cken­de Pfle­ge­min­dest­lohn steigt ab Janu­ar 2018 auf 10,55 Euro pro Stun­de im Wes­ten und 10,05 Euro im Osten. Anfang 2019 und 2020 wird er noch­mals erhöht. Das kommt vor allem Pfle­ge­hilfs­kräf­ten zugute.

Min­dest­lohn in Aus- und Weiterbildung

Alle Aus- und Wei­ter­bil­dungs­dienst­leis­ter, die im Auf­trag der Arbeits­agen­tu­ren und Job­cen­ter Men­schen qua­li­fi­zie­ren, müs­sen den bun­des­wei­ten Bran­chen­min­dest­lohn von 15,26 Euro pro Zeit­stun­de bezah­len. Ab 1. Janu­ar 2018 gilt er erst­ma­lig auch für Ein­rich­tun­gen, in denen Qua­li­fi­zie­rung nicht zum Haupt­ge­schäft gehört.

Umla­ge­satz für Insol­venz­geld sinkt

Im Insol­venz­fall des Arbeit­ge­bers erhal­ten Beschäf­tig­te von der Arbeits­agen­tur einen Lohn­aus­gleich. Der Umla­ge­satz für das Insol­venz­geld sinkt im Jahr 2018 von bis­her 0,09 Pro­zent auf 0,06 Pro­zent. Das regelt die Insol­venz­geld­um­la­ge­satz­ver­ord­nung 2018, die am 1. Janu­ar 2018 in Kraft tritt.

Höhe­re Beitragsbemessungsgrenzen

Löh­ne und Gehäl­ter sind erneut gestie­gen. Des­halb wird die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze in der Kran­ken­ver­si­che­rung ange­passt. Auch ande­re Rechen­grö­ßen für die Sozi­al­ver­si­che­rung ändern sich. So steigt die Ver­si­che­rungs­pflicht­gren­ze in der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung 2018 auf 59.400 Euro jähr­lich (2017: 57.650 Euro). Wer mit sei­nem Ein­kom­men über die­ser Gren­ze liegt, kann sich pri­vat krankenversichern.

Ren­ten­bei­trags­satz sinkt auf 18,6 Prozent

Der Bei­trags­satz zur gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung sinkt zum 1. Janu­ar 2018 von 18,7 auf 18,6 Pro­zent. Die hohe Nach­hal­tig­keits­rück­la­ge in der Ren­ten­ver­si­che­rung macht dies mög­lich. In der knapp­schaft­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung geht der Bei­trags­satz von 24,8 auf 24,7 Pro­zent zurück.

Ren­ten­ein­tritt sie­ben Mona­te später

Seit 2012 steigt die Alters­gren­ze für den Ein­tritt in die Ren­ten­pha­se schritt­wei­se an. Das heißt: Wer 1953 gebo­ren ist und 2018 sei­nen 65. Geburts­tag hat, geht mit 65 Jah­ren und sie­ben Mona­ten abschlag­frei in Rente.

Min­dest­bei­trag in der gesetz­li­chen Rentenversicherung

Da der Bei­trags­satz zur gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung sinkt, fällt auch der Min­dest­bei­trag zur frei­wil­li­gen Ver­si­che­rung: Er liegt ab 1. Janu­ar 2018 bei 83,70 Euro monatlich.

Alters­vor­sor­ge wird weni­ger angerechnet

Frei­wil­li­ge Alters­vor­sor­ge soll sich in jedem Fall loh­nen. Ab 2018 wird Ein­kom­men aus Ries­ter- oder Betriebs­ren­ten nicht mehr voll auf die Grund­si­che­rung im Alter oder bei Erwerbs­min­de­rung ange­rech­net. Glei­ches gilt für die Hil­fen zum Lebens­un­ter­halt. Der monat­li­che Frei­be­trag liegt dann bei 100 Euro. Ist die pri­va­te Ren­te höher, blei­ben wei­te­re 30 Pro­zent bis zum Höchst­be­trag von 208 Euro anrechnungsfrei.

Weni­ger Für­sor­ge, mehr Selbst­be­stim­mung für Men­schen mit Behinderung

Die zwei­te Reform­stu­fe des Bun­des­teil­ha­be­ge­set­zes sieht ab 1. Janu­ar 2018 Ver­bes­se­run­gen bei der Teil­ha­be am Arbeits­le­ben vor: Das „Bud­get für Arbeit“ ermög­licht Lohn­kos­ten­zu­schüs­se für Arbeit­ge­ber von bis zu 75 Pro­zent in allen Bun­des­län­dern. Das erleich­tert Men­schen mit Behin­de­rung den Zugang zum Arbeitsmarkt.

Unab­hän­gi­ge Teilhabeberatung

Anfang Janu­ar 2018 neh­men ers­te Bera­tungs­stel­len für eine „Ergän­zen­de unab­hän­gi­ge Teil­ha­be­be­ra­tung“ (EUTB) ihre Arbeit auf. Dort kön­nen sich Men­schen mit Behin­de­rung über die bes­se­ren Leis­tun­gen zur Teil­ha­be infor­mie­ren und bera­ten las­sen. Das Web-Por­tal www.teilhabeberatung.de star­tet eben­falls am 1. Janu­ar 2018.

Ver­ständ­li­che Beschei­de für Men­schen mit Behinderung

Bun­des­be­hör­den sol­len Men­schen mit geis­ti­gen und see­li­schen Behin­de­run­gen Infor­ma­tio­nen in ein­fa­cher und ver­ständ­li­cher Spra­che bereit­stel­len. Das gilt ab 1. Janu­ar 2018 für Beschei­de, All­ge­mein­ver­fü­gun­gen, öffent­lich-recht­li­che Ver­trä­ge und Vor­dru­cke. Wenn nötig, sind sie auch schrift­lich in „Leich­ter Spra­che“ zu erläutern.

Daten­ab­gleich mit Aus­län­der­be­hör­den beim Kindergeld

Aus­län­der­be­hör­den und Fami­li­en­kas­sen glei­chen ihre Daten ab Janu­ar 2018 bes­ser ab, um zu ver­mei­den, dass unbe­rech­tigt Kin­der­geld bezo­gen wird. Daten von Uni­ons­bür­gern, die nie einen Antrag auf Kin­der­geld gestellt haben, wer­den im Vor­feld her­aus­ge­fil­tert. Damit bleibt ihr Grund­recht auf infor­mel­le Selbst­be­stim­mung gewahrt.

Sach­be­zugs­wer­te angehoben

Sach­be­zugs­wer­te sind Ein­künf­te, die nicht als Geld­leis­tung erbracht wer­den und zum bei­trags­pflich­ti­gen Arbeits­ent­gelt zäh­len. Sie wer­den jähr­lich an die Ent­wick­lung der Ver­brau­cher­prei­se ange­passt. Der Wert für Ver­pfle­gung wird für 2018 auf 246 Euro ange­ho­ben. Für Mie­ten und Unter­kunft erhöht er sich auf 226 Euro.

Steu­ern: Höhe­re Grund- und Freibeträge 

Steu­er­zah­ler pro­fi­tie­ren 2018 von einem um 180 Euro höhe­ren Grund­frei­be­trag, der dann 9.000 Euro beträgt. Der Kin­der­frei­be­trag steigt um 72 Euro auf 4.788 Euro.

Brannt­wein­mo­no­pol endet

Das staat­li­che Brannt­wein­mo­no­pol endet zum. 1. Janu­ar 2018. Der Bund setzt damit eine Vor­ga­be der EU um, die den Markt euro­pa­weit libe­ra­li­siert. Damit endet die Ver­tei­lung staat­li­cher Gel­der an die rund 550 land­wirt­schaft­li­chen Bren­ne­rei­en, die ihren Roh­al­ko­hol aus Kar­tof­feln oder Getrei­de an die Mono­pol­be­hör­de abliefern.

Mehr Zeit für die Steuererklärung

Das Besteue­rungs­ver­fah­ren in Deutsch­land wird moder­ni­siert. Künf­tig bleibt dem Steu­er­pflich­ti­gen mehr Zeit für die Abga­be der Steu­er­erklä­rung, näm­lich bis zum 31. Juli des Fol­ge­jah­res. Für Papier­be­le­ge wie Spen­den­quit­tun­gen gilt: auf­be­wah­ren, aber nicht mehr einreichen.

Neu­ar­ti­ge Lebens­mit­tel wer­den sicherer

Neu­ar­ti­ge Lebens­mit­tel („Novel Food“), etwa mit neu­en Vit­amin- und Mine­ral­stoff­quel­len oder pro­bio­ti­schen Bak­te­ri­en ange­rei­cher­te Pro­duk­te sowie exo­ti­sche Samen, müs­sen gesund­heit­lich bewer­tet und zuge­las­sen wer­den. Eine EU-Ver­ord­nung defi­niert ab 1. Janu­ar 2018 neu­ar­ti­ge Lebens­mit­tel kla­rer und strafft das Bewer­tungs- und Zulassungsverfahren.

Ver­bes­se­run­gen für Bankkunden

Ab dem 13. Janu­ar 2018 gel­ten euro­pa­weit ein­heit­li­che Rege­lun­gen für den Zah­lungs­ver­kehr. So dür­fen sta­tio­nä­re und Inter­net-Händ­ler für Buchun­gen und Käu­fe kei­ne geson­der­ten Gebüh­ren mehr für gän­gi­ge Kar­ten­zah­lun­gen, Über­wei­sun­gen und Last­schrif­ten ver­lan­gen. Wird die Bank- oder Kre­dit­kar­te ent­wen­det oder miss­braucht, haf­ten die Inha­ber nur noch bis maxi­mal 50 Euro für ent­stan­de­ne Schäden.

Bes­se­re Bera­tung für Bankkunden

Ab dem 13. Janu­ar 2018 müs­sen Bank­be­ra­ter Kun­den­ge­sprä­che bes­ser doku­men­tie­ren. Ins­be­son­de­re sind Gesprä­che über Wert­pa­pier­ge­schäf­te auf­zu­zeich­nen, die per Tele­fon oder Inter­net geführt werden.

Ein­heit­li­che Infor­ma­ti­ons­blät­ter für Finanzprodukte

Ab 1. Janu­ar 2018 müs­sen Anbie­ter ver­pack­ter Anla­ge­pro­duk­te für Klein­an­le­ger sowie von Ver­si­che­rungs­an­la­ge­pro­duk­ten soge­nann­te Basis­in­for­ma­ti­ons­blät­ter zur Ver­fü­gung stel­len. Sie ent­hal­ten ver­ständ­lich alle erfor­der­li­chen Infor­ma­tio­nen zu Anla­ge- und Finanz­pro­duk­ten, um eine indi­vi­du­ell pas­sen­de Anla­ge­ent­schei­dung tref­fen zu können.

Mehr Schutz bei Bauverträgen 

Bau­her­ren genie­ßen ab 1. Janu­ar 2018 mehr Schutz: Bau­be­schrei­bun­gen müs­sen dann bestimm­te Min­dest­an­for­de­run­gen erfül­len, Bau­ver­trä­ge einen ver­bind­li­chen Ter­min zur Fer­tig­stel­lung ent­hal­ten. Wider­rufs- und Kün­di­gungs­rech­te gegen­über Bau­trä­gern und Hand­wer­kern sind ver­bes­sert. Bei der Män­gel­haf­tung gilt jetzt: Der Ver­käu­fer von man­gel­haf­ten Pro­duk­ten muss die­se selbst wie­der aus­bau­en und durch intak­te ersetzen.

 „Ping-Anru­fen“ einen Rie­gel vorschieben

Die Bun­des­netz­agen­tur hat ange­ord­net, dass in Mobil­funk­net­zen eine kos­ten­lo­se Preis­an­sa­ge für bestimm­te inter­na­tio­na­le Vor­wah­len geschal­tet wer­den muss. Das soll teu­re Rück­ru­fe, die durch soge­nann­te „Ping-Calls“ pro­vo­ziert wer­den, ver­hin­dern. Mobil­funk­netz­be­trei­ber und Mobil­funk­an­bie­ter müs­sen die Anord­nung bis 15. Janu­ar 2018 für 22 Län­der umsetzen.

Auf­he­bung des „Majes­täts­be­lei­di­gungs­pa­ra­gra­fen“

Der soge­nann­te „Majes­täts­be­lei­di­gungs­pa­ra­graf“ 103 StGB, der bis­her die Belei­di­gung von Orga­nen und Ver­tre­tern aus­län­di­scher Staa­ten regel­te, ist zum 1. Janu­ar 2018 abgeschafft.

DAKS e.V.

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