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Jan. 30

Prozessbetrug Deutsche Bank

  • 30. Januar 2018

Ver­such­ter Pro­zess­be­trug – so deut­lich wie das Land­ge­richt Heil­bronn stel­len Gerich­te sel­ten Straf­ta­ten von Ban­ken in Zivil­ur­tei­len dar. Die­ses Urteil ist damit der der­zei­ti­ge Höhe­punkt in einer bun­des­wei­ten Prozess-Serie.

In einem Ver­fah­ren um den geschei­ter­ten und für die Anle­ger ver­lust­rei­chen Schiffs­fonds „Nord­ca­pi­tal Bul­ker­flot­te 1“ hat das Land­ge­richt Heil­bronn die Deut­sche Bank Pri­vat- und Geschäfts­kun­den AG zur Rück­ab­wick­lung der Fonds­an­la­ge und zur Zah­lung von rund 14.300 Euro (zzgl. Zin­sen) an einen geschä­dig­ten Anle­ger, der auf Scha­dens­er­satz wegen Falsch­be­ra­tung geklagt hat­te, ver­ur­teilt (Urteil vom 01.12.2017, Az. Bi 6 O 154/17).

Das Beson­de­re an den Bul­ker­flot­te 1-Ver­fah­ren ist, dass die Bank­be­ra­ter der Deut­schen Bank AG und der Deut­sche Bank Pri­vat- und Geschäfts­kun­den AG nicht nur Pro­spek­te zu spät über­ga­ben, son­dern den Tag der Über­ga­be regel­mä­ßig selbst schrift­lich doku­men­tiert haben.

In einem Mus­ter­pro­zess wur­de erfolg­reich bis zum BGH durch­ge­klagt und letzt­lich wegen der zu spä­ten Pro­spekt­über­ga­be gewon­nen (Beschluss vom 22.11.2016, XI ZR 177/16). Wer nun denkt, die bei­den Ban­ken wür­den des­halb zukünf­tig frei­wil­lig zah­len, der irrt.

Im Gegen­teil: Als Reak­ti­on auf die­ses Mus­ter­ur­teil wur­de nach unse­ren Erkennt­nis­sen trotz der schrift­li­chen eige­nen Doku­men­ta­tio­nen der Ban­ken ein­fach bun­des­weit eine recht­zei­ti­ge Pro­spekt­über­ga­be vor­ge­tra­gen. Eine Über­ga­be des Pro­spek­tes am Zeich­nungs­tag ist nach der Recht­spre­chung des BGH aber gera­de nicht recht­zei­tig, son­dern zu spät erfolgt. Somit geht es vor­lie­gend nicht nur um einen Ein­zel­fall, son­dern qua­si nur um den ers­ten „auf­ge­flo­ge­nen“ Fall. In sei­nem Urteil bezeich­ne­te das Land­ge­richt die Behaup­tung der Bank, die Bera­te­rin habe die Über­ga­be abwei­chend (vom tat­säch­li­chen Ablauf am Zeich­nungs­tag) vor­ge­tra­gen, als „ver­such­ten Prozessbetrug“!

Bei dem Ver­trieb des Bul­ker­flot­te 1- Fonds hat die Bank regel­mä­ßig die Pro­spekt­über­ga­be auf den Tag genau schrift­lich doku­men­tiert. Das ist für die Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den leicht zu überprüfen.

In vie­len Fäl­len hat­ten die Ban­ken aller­dings mit die­ser „Pro­zess­stra­te­gie“ schon Erfolg, denn vie­le Klä­ger haben „rela­tiv nied­ri­ge“ Ver­glei­che abge­schlos­sen, um eine Beweis­auf­nah­me zu ver­mei­den. Dies ist sehr scha­de, denn das Land­ge­richt hat zudem auch einen Bera­tungs­man­gel bejaht, der bei fast allen Anle­gern vor­liegt. Der Bul­ker­flot­te I-Fonds wur­de ab Juni 2008 ver­trie­ben. Aber bereits im drit­ten Quar­tal 2007 hat­ten Gewinn­war­nun­gen und Mil­li­ar­den­ver­lus­te die Ban­ken­welt erschüt­tert; wei­te­re schwe­re Belas­tun­gen wur­den erwartet.

Die Deut­sche Bank kos­te­te die Kri­se laut dama­li­gen Ver­öf­fent­li­chun­gen allein in die­sem drit­ten Quar­tal einen Ver­lust von 2,2 Mrd. Euro. Im Dezem­ber 2007 warn­te der frü­he­re Vor­stand der Deut­schen Bank, bei der Finanz­kri­se hand­le es sich um „die schlimms­te Kri­se, die ich in mei­nen 30 Jah­ren als Ban­ker erlebt habe“ (Zitat Josef Acker­mann in der Zeit­schrift „Capi­tal“ vom 6.12.2007).

Anstatt von dem Fonds abzu­ra­ten und vor den Aus­wir­kun­gen der Finanz­kri­se zu war­nen, wur­den in den Fly­ern und Prä­sen­ta­tio­nen güns­ti­ge Aus­sich­ten für die Schiff­fahrt dar­ge­stellt. Die Kun­den waren oft­mals Rent­ner, die viel­fach auf die Mit­tel zur Alters­vor­sor­ge ange­wie­sen waren.

Der Bul­ker­flot­te I hat noch einen wei­te­ren „ver­steck­ten“ Haken. Zwei Drit­tel der Anle­ger­gel­der wur­den auf Ebe­ne der ein­zel­nen Schiffs­ge­sell­schaf­ten gar nicht als Kom­man­dit­ka­pi­tal, son­dern als Rück­la­ge ange­legt. Die­se 2/3 sind – so das „Klein­ge­druck­te“ in den Gesell­schafts­ver­trä­gen – nicht ergeb­nis­be­rech­tigt. Es gibt hier­auf also kei­ner­lei Erträge.

Nach unse­rer Rechts­auf­fas­sung müss­ten der­ar­ti­ge ein­sei­ti­ge Kon­struk­tio­nen zu Las­ten der Anle­ger für eine seriö­se Bank gera­de­zu ein Alarm­si­gnal dar­stel­len.  Es ist des­halb sehr erstaun­lich, dass die  Ban­ken die­sen Fonds exklu­siv an ca. 5.000 ihrer Kun­den ver­trie­ben. Die Ban­ken erhiel­ten hier­für aller­dings auch eine statt­li­che Pro­vi­si­on von 13 %.“

Die Fonds­ge­schäfts­füh­rung des „Nord­ca­pi­tal Bul­ker­flot­te 1“ teil­te zuletzt im Geschäfts­be­richt 2016 mit, dass die noch vor­han­de­ne Liqui­di­tät in Höhe von 3,459 Mio. US-Dol­lar an die Treu­hän­de­rin als Ver­gü­tung aus­ge­zahlt wird. Für die Anle­ger bleibt nichts mehr übrig. Die Gesell­schaft wird nun­mehr liquidiert.

DAKS e.V., Dr. G. Hitz­ges, Dr. O. Seeberg

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