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März 08

Fondspleite – Insolvenzverwalter suchen sich die zahlungskräftigsten Investoren aus

  • 8. März 2018

Wenn geschlos­se­ne Fonds insol­vent wer­den, müs­sen betrof­fe­ne Anle­ger oft ihre gewinn­un­ab­hän­gi­gen Aus­schüt­tun­gen nach § 172 Abs. 4 HGB zurückzahlen.

Aber nicht alle: Wen es trifft, ist häu­fig will­kür­lich. Vie­le Insol­venz­ver­wal­ter betrei­ben da eine geziel­te Rosi­nen­pi­cke­rei und suchen sich die zah­lungs­kräf­tigs­ten Inves­to­ren aus. Die­ses Vor­ge­hen ist zwar nicht gerecht, aber lei­der legal und auch üblich, wenn auf die­se Wei­se genug Geld für die aus­ste­hen­den For­de­run­gen zusammenkommt.

Und für den Insol­venz­ver­wal­ter bedeu­tet es ungleich gerin­ge­ren büro­kra­ti­schen Aufwand.

Rein recht­lich könn­te ein in Anspruch genom­me­ner Gesell­schaf­ter von sei­nen Mit­in­ves­to­ren zwar antei­li­ge Aus­gleichs­zah­lun­gen ver­lan­gen – er müss­te die­se aller­dings selbst ein­trei­ben. Das Pro­zess Risi­ko ist aller­dings hoch: Soll­te ein anste­hen­des Gerichts­ver­fah­ren doch ver­lo­ren gehen, müs­sen auch die geg­ne­ri­schen Anwäl­te bezahlt werden.

DAKS e.V., Dr. G. Hitzges

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