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Mai 09

Falschberatung – Schadensersatz

  • 9. Mai 2018

Das Land­ge­richt Köln ent­schied in einer Ange­le­gen­heit einer Anle­ge­rin des Fonds HSC Auf­bau­plan VII Schiff GmbH & Co. KG gegen die ver­mit­teln­de Bank auf Scha­dens­er­satz für die Anle­ge­rin. Der Fonds HSC Auf­bau­plan VII Schiff GmbH & Co. KG ist mit Chan­cen und Risi­ken verbunden.

Chan­cen lie­gen u.a. in der Per­spek­ti­ve, Gewin­ne zu erwirt­schaf­ten, sei es durch Aus­schüt­tun­gen oder eine Stei­ge­rung des Betei­li­gungs­ver­mö­gens. Doch sind das Chan­cen, die nicht garan­tiert wer­den kön­nen. Dem­ge­gen­über besteht ein Ver­lust­ri­si­ko. Die Anle­ge­rin war der Ansicht, durch die Bank falsch bera­ten wor­den zu sein.

Im Lau­fe des Ver­fah­rens berief sich die Anle­ge­rin u.a. dar­auf, dass nicht auf Total­ver­lust­ri­si­ko hin­ge­wie­sen wur­de. Mit ihrer Kla­ge for­der­te die Klä­ge­rin von ihrer Bank Scha­dens­er­satz. Im Ergeb­nis folg­te das Land­ge­richt Köln der Argu­men­ta­ti­on der Klä­ger­sei­te und ver­ur­teil­te die ver­mit­teln­de Bank zum Scha­dens­er­satz. Die Beklag­te konn­te die Ver­mu­tung für auf­klä­rungs­rich­ti­ges Ver­hal­ten nicht widerlegen.

Das Gericht stell­te fest, dass die Bank ver­pflich­tet war, über alle Umstän­de sach­lich rich­tig und voll­stän­dig zu unter­rich­ten, die für die Ent­schlie­ßung eines Anle­gers von wesent­li­cher Bedeu­tung sein könnten.

DAKS e.V., Dr. O. Seeberg

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