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Mai 09

Kick – Back Rechtsprechung

  • 9. Mai 2018

Das Land­ge­richt Mainz gab einer Kla­ge eines Anle­gers des Fonds HSC Ship­ping Pro­tect II statt.

Die Aus­gangs­si­tua­ti­on war, dass ein lang­jäh­ri­ger Kun­de einer Bank auf eine Ver­mitt­lung eines Bank­mit­ar­bei­ters Geld­an­la­gen tätig­te, dabei u.a. auch die Zeich­nung des Fonds HSC Ship­ping Pro­tect II.

Der ver­mit­teln­den Bank wur­de vor­ge­wor­fen, dass sie die Innen­pro­vi­sio­nen, die sie für die Ver­mitt­lung erhielt, ver­schwieg. Dabei äußer­te der Anle­ger ins­be­son­de­re, er hät­te die Betei­li­gung nicht gezeich­net, wenn er von die für ihn nicht ersicht­li­chen Innen­pro­vi­sio­nen, die die Bank für die Ver­mitt­lung erhielt, vor der Zeich­nung gewusst hätte.

Mit sei­ner Kla­ge for­der­te der Klä­ger von sei­ner Bank Scha­dens­er­satz. Die Beklag­te konn­te die Ver­mu­tung für auf­klä­rungs­rich­ti­ges Ver­hal­ten nicht widerlegen.

Im Ergeb­nis folg­te das Land­ge­richt Mainz der Argu­men­ta­ti­on des Klä­gers und ver­ur­teil­te die ver­mit­teln­de Bank zum Scha­dens­er­satz. Dem­ge­mäß wird bei Vor­teils­aus­glei­chung rück­ab­ge­wi­ckelt, d.h., vol­le Ein­la­ge zurück plus Agio und tages­ge­nau Verzugszinsen.

DAKS e.V., Dr. G. Hitzges

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