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Mai 18

Hohe Renditen = Hohes Risiko: Grauer Kapitalmarkt

  • 18. Mai 2018

In der Ver­gan­gen­heit war der graue Kapi­tal­markt nicht regu­liert. Vie­le Anle­ger haben zum Bei­spiel über geschlos­se­ne Fonds oder Alter­na­ti­ve Invest­ments unter ande­rem in Immo­bi­li­en, Schif­fe, Rege­ne­ra­ti­ve Ener­gie­an­la­gen oder auch Con­tai­ner investiert.

Die Min­dest­in­ves­ti­ti­ons­sum­men sind zumeist fünf­stel­lig und die Kapi­tal­bin­dung läuft über meh­re­re Jah­re. Ein vor­zei­ti­ger Aus­stieg ist in der Regel nur über den Zweit­markt mög­lich. Die ver­spro­che­nen Ren­di­ten waren und sind vor allem in der Nied­rig­zins­pha­se verlockend.

Aber: Auf dem Markt der soge­nann­ten grau­en Kapi­tal­an­la­gen tum­meln sich neben seriö­sen Anbie­tern auch Zocker, die auf leicht­gläu­bi­ge Lai­en tref­fen. Nach einer Ende 2014 auf den Weg gebrach­ten Reform muss­ten sowohl Anbie­ter als auch Ver­mitt­ler ver­schärf­te Auf­la­gen erfül­len. Stren­ge­re Regeln sol­len Anle­ger seit­her bes­ser vor risi­ko­rei­chen Finanz­pro­duk­ten schützen.

Mit dem Klein­an­le­ger­schutz­ge­setz erhielt auch die Bun­des­an­stalt für Finanz­dienst­leis­tungs­auf­sicht (Bafin) mehr Befug­nis­se und Sank­ti­ons­mög­lich­kei­ten gegen Anbie­ter und Ver­mitt­ler. So kann die Finanz­auf­sicht das Ange­bot von Ver­mö­gens­an­la­gen bei Ver­stoß gegen gesetz­li­che Bestim­mun­gen untersagen.

Seit Jah­ren wei­se der Bun­des­ver­band der Ver­brau­cher­zen­tra­len (VZBV) dar­auf hin, „dass Pro­duk­te des Grau­en Kapi­tal­mark­tes ohne trans­pa­ren­te Preis­bil­dung etwa an einer Bör­se nicht an Pri­vat­an­le­ger ver­kauft wer­den soll­ten“, sagt VZBV-Chef Klaus Müller.

Für Ver­brau­cher sei­en Pro­duk­te auf die­sem Markt ohne trans­pa­ren­te Preis­bil­dung „zu kom­plex und ber­gen zu hohe Risi­ken“. Ein akti­ver Ver­trieb soll­te ver­bo­ten werden.

DAKS e.V., Dr. G. Hitzges

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