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Mai 23

Schadensersatz wegen mangelnder Risikoaufklärung

  • 23. Mai 2018

Das Land­ge­richt Kemp­ten ver­ur­teil­te ein Anla­ge­ver­mitt­lungs­un­ter­neh­men wegen einer Falsch­be­ra­tung in Zusam­men­hän­gen einer Betei­li­gung an dem Schiffs­fonds HSC Auf­bau­plan VII Schiff GmbH & Co. KG.

Der gericht­li­chen Ent­schei­dung lag zugrun­de, dass eine Anle­ge­rin auf die Emp­feh­lung ihrer Anla­ge­be­ra­te­rin die Betei­li­gung an dem HSC Auf­bau­plans VII Schiff zeich­ne­te. Im Zuge des Gerichts­ver­fah­rens wur­de der Anla­ge­be­ra­te­rin vor­ge­wor­fen, dass nicht voll­stän­dig über die mit dem Schiffs­fonds typi­scher­wei­se ver­bun­de­nen Anla­ge­ri­si­ken auf­ge­klärt wur­de. Der Ehe­mann der Anle­ge­rin sag­te als Zeu­ge sinn­ge­mäss aus, die Anla­ge­be­ra­te­rin habe den HSC Auf­bau­plans VII Schiff als siche­re Anla­ge emp­foh­len und nicht auf das Total­ver­lust­ri­si­ko des Fonds hingewiesen.

Die Anle­ge­rin war der Ansicht, durch die Anla­ge­be­ra­te­rin falsch bera­ten wor­den zu sein und for­der­te mit ihrer Kla­ge Scha­dens­er­satz von dem Anla­ge­ver­mitt­lungs­un­ter­neh­men, für das die Anla­ge­be­ra­te­rin tätig war. Es gelang der Beklag­ten­sei­te auch nicht, das Land­ge­richt Kemp­ten davon zu über­zeu­gen, dass die Anle­gern in Kennt­nis der Risi­ken sich dazu ent­schlos­sen hät­te, die Betei­li­gung an dem HSC Auf­bau­plans VII Schiff zu zeich­nen.

Das Land­ge­richt Kemp­ten stell­te fest, dass das beklag­te Anla­ge­ver­mitt­lungs­un­ter­neh­men ver­pflich­tet war, über alle Umstän­de sach­lich rich­tig und voll­stän­dig zu unter­rich­ten, die für die Ent­schlie­ßung einer Anle­ge­rin von wesent­li­cher Bedeu­tung sein könnten.

Das Land­ge­richt Kemp­ten folg­te in wesent­li­chen Punk­ten der Argu­men­ta­ti­on der Klä­ge­rin und ver­ur­teil­te das beklag­te Anla­ge­ver­mitt­lungs­un­ter­neh­men zum Scha­dens­er­satz und damit zur Rückabwicklung.

DAKS e.V., Dr. O. Seeberg

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