Die Prospekte klären die Anleger nach Ansicht des Landgerichts Berlin nicht hinreichend über die personellen und kapitalmäßigen Verflechtungen zwischen Frau Monika Galba und der kanadischen Muttergesellschaft der Fondsgruppe, der Conserve Oil Corporation (COC), auf.
Der Prospekt muss dem Anleger nach der ständigen Rechtsprechung des BGH ein richtiges und vollständiges Bild über das Beteiligungsobjekt vermitteln. Insbesondere sind im Prospekt die personellen und kapitalmäßigen Verflechtungen der Initiatoren, beherrschenden Gesellschaften und Gründungsgesellschafter darzustellen, um sich daraus ergebende mögliche Interessenskonflikte aufzuzeigen. Diesen Anforderungen genügen die Prospekte der POC Fondsgesellschaften nach Auffassung des Landgerichts Berlin nicht.
Die Recherche hat ergeben, dass Frau Galba spätestens seit Januar 2012 nicht nur eine beherrschende Position betreffend die deutsche Seite des Geschäftskonzepts innehatte, sondern zugleich an der kanadischen Muttergesellschaft, der COC, beteiligt war.
Dies wurde den Anlegern in den Prospekten nicht offengelegt. Der Hinweis auf die Beteiligung von Frau Galba an der COC war jedoch nach Ansicht des Landgerichts Berlin notwendig, da die COC nach dem jeweiligen Prospekt eine entscheidende Rolle für den Erfolg des Vorhabens spielte. Der Einfluss der COC reicht von der Konzeption und Vertrieb der Beteiligungen bis hin zur konkreten Ausgestaltung der Durchführung der geplanten Vorhaben. Auch ist die COC alleinige Gesellschafterin des General Partners der kanadischen Objektgesellschaften, in die die jeweilige Fondsgesellschaft investierte.
Frau Monika Galba lenkte somit nicht nur die Geschicke der POC-Fondsgesellschaften, sondern war zugleich spätestens ab Januar 2012 an einem Unternehmen beteiligt, welches die Geschicke der Zielgesellschaft des Fonds beeinflusst. Die Nichtaufklärung über diese Interessenskollision stellt einen Prospektfehler dar.
Das Landgericht Berlin hat bislang den Prospektfehler bei POC Growth 2. GmbH & Co. KG, POC Natural 1 Gas GmbH & Co. KG, POC Growth 3. Plus GmbH & Co. KG sowie POC Growth 4. GmbH & Co. KG ausdrücklich bestätigt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Für die Anleger eröffnen die Prospektfehler die Möglichkeit der Rückerstattung der investierten Anlagesumme. Auch vor den Regressansprüchen der Fondsgesellschaften im Hinblick auf die erhaltenen Ausschüttungen, werden die Anleger durch die Urteile geschützt.
DAKS e.V., Dr. G. Hitzges
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