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Sep. 28

Deutsche Bank und Bulkerflotte – Ein Desaster

  • 28. September 2018

Weit über 5.000 Anle­ger zeich­ne­ten größ­ten­teils über die Deut­sche Bank den Fond Nord­ka­pi­tal Bul­ker­flot­te 1 GmbH & Co. KG. Der Ver­lauf: Alles ande­re als pro­spekt­ge­mäß, auch eine Kapi­tal­auf­sto­ckung brach­te nicht den erhoff­ten Erfolg.

Um das ver­lo­ren geglaub­te Geld doch noch zu ret­ten bleibt nur der Rechts­weg – und dies mit Erfolg, sie­he das aktu­el­le Urteil des OLG Frankfurt:

„Dem Bera­tungs­pro­to­koll (Kapi­tal­an­la­ge­check) vom 11.07.2008 ist jedoch zu ent­neh­men, dass der Klä­ger ledig­lich bereit war, in Kapi­tal­an­la­gen bis zur Risi­koklas­se 3 zu inves­tie­ren (S. 6. Des Kapi­tal­an­la­ge­checks – Anla­ge B 4), obwohl er über Erfah­run­gen und Kennt­nis­se zu Wert­pa­pie­ren bis zur Risi­koklas­se 4 ver­füg­te. Da zwi­schen den Par­tei­en unstrei­tig ist, dass die geschlos­se­ne Betei­li­gung – wenn­gleich kein Wert­pa­pier – einem Risi­ko unter­liegt, wel­ches in die Risi­koklas­se 5 ein­zu­ord­nen ist, steht damit fest, dass die Anla­ge­emp­feh­lung der Beklag­ten nicht den Anla­ge­zie­len des Klä­gers entsprach.“

Der Anle­ger fühl­te sich durch sei­nen Bera­ter falsch bera­ten. Einen (Teil-) Ver­lust sei­ner Anla­ge­sum­me habe er nie ris­kie­ren wol­len, wie vie­le Anle­ger, war es sein Ziel, das Kapi­tal sicher zur Alters­vor­sor­ge und als Not­fall­ab­si­che­rung anzu­le­gen. Laut sei­ner Aus­sa­ge habe der Bera­ter nicht auf die Risi­ken der Betei­li­gung hingewiesen.

Er wird von allen Schä­den und Nach­tei­len – ins­be­son­de­re von Rück­for­de­rungs­an­sprü­chen nach § 172 Abs. 4 HGB – freigestellt.

Von beson­de­rer Bedeu­tung ist das Ein­ge­ständ­nis der Deut­schen Bank, dass die Nord­ka­pi­tal Bul­ker­flot­te 1 ein Pro­dukt der höchs­ten Risi­koklas­se ist.

DAKS emp­fiehlt allen Betei­lig­ten ihre Bera­tungs­pro­to­kol­le dar­auf­hin zu prü­fen. Gab es kei­ne Ein­ord­nung in die­se Risi­koklas­se 5, liegt ein belast­ba­rer Bera­tungs­feh­ler vor.

DAKS e.V., Dr. G. Hitzges

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