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Feb. 04

Marktuntersuchung zu MiFID II

  • 4. Februar 2019

Ein Jahr nach Inkraft­tre­ten der euro­päi­schen Finanz­markt­richt­li­nie unter­sucht die Bun­des­an­stalt für Finanz­dienst­leis­tungs­auf­sicht (BaFin) im ers­ten Quar­tal 2019 erneut, wie Pri­vat- und Aus­lands­ban­ken, Genos­sen­schafts­ban­ken und Spar­kas­sen die MiFID II-Vor­ga­ben umsetzen

Im Fokus ste­hen dabei wie­der die für den Ver­brau­cher­schutz beson­ders rele­van­ten, neu ein­ge­führ­ten Ver­hal­tens­pflich­ten wie die Tele­fon­auf­zeich­nung (Taping), die Geeig­ne­t­heits­er­klä­rung und die Ex-ante-Kosteninformation.

Dafür hat die Auf­sicht bei ins­ge­samt 40 Wert­pa­pier­dienst­leis­tungs­un­ter­neh­men Unter­la­gen zu jeweils zehn Geschäfts­vor­fäl­len angefordert.

Bis zum 22. Febru­ar 2019 müs­sen die Insti­tu­te für jeden Ein­zel­fall dar­le­gen, wie sie die auf­sichts­recht­li­chen Vor­ga­ben einhalten.

Die BaFin hat­te eine ent­spre­chen­de Markt­un­ter­su­chung bereits im Janu­ar 2018 bei die­sen 40 stich­pro­ben­haft aus­ge­wähl­ten Ban­ken durch­ge­führt. Pro­ble­me hat­ten sich damals ins­be­son­de­re bei der Doku­men­ta­ti­on der Geeig­ne­t­heit von Anla­ge­emp­feh­lun­gen sowie bei den Kos­ten­in­for­ma­tio­nen gezeigt.

DAKS e.V.

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