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Feb 28

Geschäftsmodell Crowdfunding

  • 28. Februar 2019

Es gibt vie­le Arten finan­zi­el­ler Bür­ger­be­tei­li­gung. Beliebt ist das Crowd­fun­ding, zu Deutsch „Schwarm­fi­nan­zie­rung“.

Bei einer Schwarm­fi­nan­zie­rung kann Kapi­tal für ein Betei­li­gungs­pro­jekt ohne die Erstel­lung eines teu­ren Ver­kauf­pro­spekts ein­ge­wor­ben wer­den. Ein bedeu­ten­der Vor­teil für vie­le Vor­ha­ben, spart die Pro­spekt­frei­heit dem Pro­jekt­trä­ger bares Geld.

So woll­te im Janu­ar 2016 die Crowd­platt­form Com­pa­nis­to bis zu 750.000 Euro sam­meln. Im Ver­mö­gens­an­la­gen-Infor­ma­ti­ons­blatt (VIB) war zu lesen, dass das Geld zum wei­te­ren Auf­bau des Geschäfts­be­trie­bes ver­wen­det wer­den sollte.

Gut stand es um die Fir­ma zu dem Zeit­punkt schon nicht mehr. Der Jah­res­ab­schluss per 31. Dezem­ber 2015 weist einen nicht durch Eigen­ka­pi­tal gedeck­ten Fehl­be­trag von 187.000 Euro aus. Im Bun­des­an­zei­ger öffent­lich haben die bei­den Geschäfts­füh­rer das aller­dings erst am 23. März 2017 gemacht.

Trotz der gesetz­li­chen Pflicht zur Ver­öf­fent­li­chung des Jah­res­ab­schlus­ses inner­halb von sechs Mona­ten nach Geschäfts­jah­res­en­de reich­ten die bei­den Geschäfts­füh­rer Tim Kirch­ner und Felix Koch­beck ihre Zah­len viel zu spät beim Betrei­ber des Bun­des­an­zei­gers ein. Und außer­dem wur­de der Abschluss nur hin­ter­legt, obwohl das Ver­mö­gens­an­la­gen­ge­setz für Emit­ten­ten eine Ver­öf­fent­li­chung vorschreibt.

Es geht nicht um die Tat­sa­che, dass ein Start-up geschei­tert ist. Viel­mehr zeigt es wie­der mal sehr deut­lich, wie zwei­fel­haft Crowd-Platt­for­men mit ihren Inves­to­ren umge­hen. Im gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Infor­ma­ti­ons­blatt wird nicht deut­lich über die bei der Betei­li­gung zu Grun­de geleg­te Pre-Money-Bewer­tung aufgeklärt.

Spä­ter wird gedul­det, dass die finan­zier­ten Unter­neh­men völ­lig ver­spä­tet und unzu­rei­chend über ihre Jah­res­er­geb­nis­se informieren.

DAKS e.V.

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