Deutscher Anleger- & Kommanditistenschutz e.V. Deutscher Anleger- & Kommanditistenschutz e.V. Deutscher Anleger- & Kommanditistenschutz e.V. Deutscher Anleger- & Kommanditistenschutz e.V.
  • MITGLIEDSCHAFT
  • LEISTUNGEN
  • SERVICE
    • Vereinssatzung
    • Vereinbarung Kunden- und Quellenschutz
    • Geschlossene Fonds
    • Rechtsanwaltskosten bei Anlageverlusten
  • FONDSVERKAUF
  • AKTUELLES
  • KONTAKT
Deutscher Anleger- & Kommanditistenschutz e.V. Deutscher Anleger- & Kommanditistenschutz e.V.
  • MITGLIEDSCHAFT
  • LEISTUNGEN
  • SERVICE
    • Vereinssatzung
    • Vereinbarung Kunden- und Quellenschutz
    • Geschlossene Fonds
    • Rechtsanwaltskosten bei Anlageverlusten
  • FONDSVERKAUF
  • AKTUELLES
  • KONTAKT
Feb. 28

Geschäftsmodell Crowdfunding

  • 28. Februar 2019

Es gibt vie­le Arten finan­zi­el­ler Bür­ger­be­tei­li­gung. Beliebt ist das Crowd­fun­ding, zu Deutsch „Schwarm­fi­nan­zie­rung“.

Bei einer Schwarm­fi­nan­zie­rung kann Kapi­tal für ein Betei­li­gungs­pro­jekt ohne die Erstel­lung eines teu­ren Ver­kauf­pro­spekts ein­ge­wor­ben wer­den. Ein bedeu­ten­der Vor­teil für vie­le Vor­ha­ben, spart die Pro­spekt­frei­heit dem Pro­jekt­trä­ger bares Geld.

So woll­te im Janu­ar 2016 die Crowd­platt­form Com­pa­nis­to bis zu 750.000 Euro sam­meln. Im Ver­mö­gens­an­la­gen-Infor­ma­ti­ons­blatt (VIB) war zu lesen, dass das Geld zum wei­te­ren Auf­bau des Geschäfts­be­trie­bes ver­wen­det wer­den sollte.

Gut stand es um die Fir­ma zu dem Zeit­punkt schon nicht mehr. Der Jah­res­ab­schluss per 31. Dezem­ber 2015 weist einen nicht durch Eigen­ka­pi­tal gedeck­ten Fehl­be­trag von 187.000 Euro aus. Im Bun­des­an­zei­ger öffent­lich haben die bei­den Geschäfts­füh­rer das aller­dings erst am 23. März 2017 gemacht.

Trotz der gesetz­li­chen Pflicht zur Ver­öf­fent­li­chung des Jah­res­ab­schlus­ses inner­halb von sechs Mona­ten nach Geschäfts­jah­res­en­de reich­ten die bei­den Geschäfts­füh­rer Tim Kirch­ner und Felix Koch­beck ihre Zah­len viel zu spät beim Betrei­ber des Bun­des­an­zei­gers ein. Und außer­dem wur­de der Abschluss nur hin­ter­legt, obwohl das Ver­mö­gens­an­la­gen­ge­setz für Emit­ten­ten eine Ver­öf­fent­li­chung vorschreibt.

Es geht nicht um die Tat­sa­che, dass ein Start-up geschei­tert ist. Viel­mehr zeigt es wie­der mal sehr deut­lich, wie zwei­fel­haft Crowd-Platt­for­men mit ihren Inves­to­ren umge­hen. Im gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Infor­ma­ti­ons­blatt wird nicht deut­lich über die bei der Betei­li­gung zu Grun­de geleg­te Pre-Money-Bewer­tung aufgeklärt.

Spä­ter wird gedul­det, dass die finan­zier­ten Unter­neh­men völ­lig ver­spä­tet und unzu­rei­chend über ihre Jah­res­er­geb­nis­se informieren.

DAKS e.V.

Comments are closed.

Aktuelles

  • Kleinanleger wie Millionäre investieren?
  • Wirecard – KapMug startet
  • Fehlerhafte Widerrufsbelehrung – Rückabwicklung
  • Sparkassenzertifikate – Kunden haben wenig davon
  • Thrasio-Investment – Totalverlust droht durch bankvermittelte Zertifikate
  • Vorabsteuer auf Fonds – Der Gesetzgeber ist erfinderisch
  • Intransparenz von Anlagebedingungen einer Fondsverwaltung
  • Mercedes wird neu verhandelt wegen Thermofenster

Archiv

Deut­scher Anle­ger- & Kom­man­di­tis­ten­schutz e.V.
Dernburgstraße 4, 14057 Berlin
AG Berlin-Charlottenburg, VR 33762B

Tel.: +49 30 63968544 | Fax: +49 30 85615462
E-Mail: office@daks-ev.de | www.daks-ev.de

© Copyright 2025 Deutscher Anleger- & Kommanditistenschutz e.V.
  • Vereinssatzung
  • Datenschutz
  • Impressum
Zustimmung verwalten

Um Ihnen ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn Sie diesen Technologien zustimmen, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn Sie Ihre Zustimmung nicht erteilen oder zurückziehen, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.

Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}