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März 13

Alpha Patenfonds II – Das LG München hat Merck Finck Privatbankiers AG am 01.02.2019 zum Schadensersatz verurteilt

  • 13. März 2019

Die Kanz­lei Hop­pe & Col­legen hat für einen Man­dan­ten am Land­ge­richt Mün­chen ein posi­ti­ves Urteil erstritten.

Es wur­den gegen die Merck Finck Pri­vat­ban­kiers AG Ansprü­che auf Scha­dens­er­satz wegen feh­ler­haf­ter Anla­ge­be­ra­tung bzw. unter­las­se­ner Auf­klä­rung im Zusam­men­hang mit der Betei­li­gung an der Alpha Patent­fonds II GmbH & Co. KG gel­tend gemacht.

Die Anspruchs­grund­la­ge war die man­geln­de Auf­klä­rung über die kon­zep­tio­nel­len und wirt­schaft­li­chen Risi­ken der Betei­li­gung. So sei ins­be­son­de­re nicht auf die Stel­lung als Kom­man­di­tist mit damit ver­bun­de­nen Kommanditistenhaftung/ Nach­schuss­pflicht, sowie der von der Beklag­ten ver­ein­nahm­ten Pro­vi­sio­nen auf­ge­klärt wor­den. Die­ser Argu­men­ta­ti­on stimm­te das Land­ge­richt Mün­chen zu.

Das Urteil ist noch nicht rechts­kräf­tig, aller­dings für die Mit­glie­der des DAKS e.V. von gro­ßer Bedeu­tung, da sie über den Ver­ein auch von der Kanz­lei Hop­pe & Col­legen betreut werden.

DAKS e.V., RA Hop­pe, Dr. G. Hitzges

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