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Apr. 03

Betrugsskandal: Unregelmäßigkeiten bei Piccor AG

  • 3. April 2019

Heu­te ban­gen bis zu 2.500 Anle­ger um ihr Geld. Kon­ten sind ein­ge­fro­ren, in der Schweiz steht die Pic­cor AG auf der schwar­zen Lis­te der Finanz­auf­sicht Fin­ma. In Ber­lin ermit­telt die Staats­an­walt­schaft gegen 15 Beschul­dig­te wegen des Ver­dachts auf ban­den­mä­ßi­gen Betrug. Sie hat her­aus­ge­fun­den: 337 Mil­lio­nen Euro hat die Pic­cor AG ins­ge­samt von Anle­gern ein­ge­sam­melt. 200 Mil­lio­nen davon ent­fal­len auf die Zeit nach der War­nung der Bafin vor der Pic­cor AG.

Es ist ein Fall, in dem die Behör­de eine Men­ge Fra­gen beant­wor­ten muss. Vie­le Fir­men, die auf dem grau­en Kapi­tal­markt sagen­haf­te Gewin­ne ver­spre­chen, sind dubi­os. Die Pic­cor AG warb in Bro­schü­ren damit, sie sei der „Schwei­zer Maß­stab im Ver­mö­gens­ma­nage­ment“ und kön­ne per „Sys­tem­han­del“ mit Dax-Deri­va­ten Jah­res­ren­di­ten von bis zu 20 Pro­zent einspielen.

War­um war­te­te die Bafin bei Pic­cor bis zum Kol­laps? Die Behör­de ver­weist auf ein Urteil des Kam­mer­ge­richts Ber­lin von Juni 2014. Dem­nach sei die Ver­mitt­lung von Finanz­port­fo­lio­ver­wal­tungs­ver­trä­gen „kei­ne erlaub­nis­pflich­ti­ge Anla­ge­ver­mitt­lung“. Der Euro­päi­sche Gerichts­hof habe die­se Ein­schät­zung 2017 aus­drück­lich bestä­tigt, und die Bafin habe dar­auf­hin ihre Ver­wal­tungs­pra­xis geändert.

Anders gesagt: Erst war­te­te die Bafin ein höchst­rich­ter­li­ches Urteil ab, dann fehl­te ihr die Hand­ha­be. Und über­haupt: Die Pic­cor AG habe als Aus­lands­fir­ma zu kei­ner Zeit unter Auf­sicht der Bafin gestan­den, heißt es. Im Juli 2016 ver­öf­fent­lich­te die „Welt am Sonn­tag“ einen Arti­kel zu der Affäre.

Zwei Jah­re nach dem ers­ten Ver­dacht beweg­te sich die Behör­de dann aber doch – wenn auch nur hin­ter den Kulis­sen. Laut inter­nem Ver­merk prüf­te die Bafin im Regis­ter der schwei­ze­ri­schen Finanz­auf­sicht Fin­ma, ob für Pic­cor AG und die SFG eine Bewil­li­gung vor­lag. Das Ergeb­nis war negativ.

Ende Novem­ber 2016 wand­te sich die Behör­de direkt an die bei­den Fir­men in der Schweiz. Betreff: „Mög­li­cher­wei­se uner­laubt betrie­be­ne Geschäf­te“. Die Ant­wort kam andert­halb Mona­te spä­ter: Eine Frank­fur­ter Anwalts­kanz­lei bat um mehr Zeit. Ende Febru­ar 2017 mel­de­ten sich die Juris­ten im Namen der SFG.

Die Fir­ma sei im Betei­li­gungs­ge­schäft tätig. Ver­mö­gens­ver­wal­tung für deut­sche Kun­den betrei­be sie nicht. Zwei wei­te­re Gesell­schaf­ten aus dem kom­pli­zier­ten Picam-Geflecht stell­ten die Anwäl­te vor, aber auch die­se sei­en kei­ne Ver­mö­gens­ver­wal­ter. Das stimm­te zwar alles. Nur der Name der Pic­cor AG, die mit den deut­schen Anle­gern die Ver­trä­ge schloss, fiel nicht mehr. Die Bafin war­te­te weiter.

Fast zeit­gleich ver­setz­te die schwei­ze­ri­sche Finanz­auf­sicht Fin­ma der Pic­cor AG einen Schlag. Sie stell­te Anfang 2017 einen Warn­hin­weis auf ihre Web­sei­te. Dafür kann es zwei Grün­de geben: wenn die Bewil­li­gung fehlt oder wenn eine „erheb­li­che Gefähr­dung von Anle­gern durch Anbie­ter“ zu ver­mu­ten ist.

Nun brann­te es hin­ter den Kulis­sen der Pic­cor AG lich­ter­loh. Quar­tals­ab­rech­nun­gen für Anle­ger blie­ben aus. Im Febru­ar und April refe­rier­te Tho­mas E. vor Finanz­ver­mitt­lern im Stei­gen­ber­ger Hotel in Ber­lin über uner­war­te­te Pro­ble­me, neue Struk­tu­ren – und davon, dass ein neu­es Wert­pa­pier auf­ge­legt wer­de, dies­mal in Luxem­burg. Hek­tisch ver­such­ten E. und sei­ne Part­ner, das neue Zer­ti­fi­kat Pic­cox an Anle­ger zu ver­mit­teln. Sie sam­mel­ten damit wei­te­re 21 Mil­lio­nen Euro ein.

Im Sep­tem­ber 2017 erstat­te­te das Bank­haus von der Heydt Straf­an­zei­ge gegen Tho­mas E., weil ihm Unre­gel­mä­ßig­kei­ten bei Fonds und Dar­le­hen auf­ge­fal­len waren. Ein Ex-Mana­ger der Bank sei ver­wi­ckelt. Der Begriff „Schnee­ball­sys­tem“ fiel. Die Staats­an­walt­schaft nahm Ermitt­lun­gen auf, die Anle­ger ahn­ten noch immer nichts.

DAKS e.V.

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