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Mai 22

Geeignetheitserklärung ersetzt das Beratungsprotokoll

  • 22. Mai 2019

Ein Para­dig­men­wech­sel in der Kon­zep­ti­on und beim Ver­trieb von Pro­duk­ten durch die Finanz­markt­richt­li­nie MiFID II, des­sen Kern­vor­ga­be es ist, bereits bei der Pro­dukt­ent­wick­lung den Ziel­markt zu bestim­men ist.

Pro­dukt­her­stel­ler müs­sen den poten­zi­el­len Kun­den­kreis also von Anfang an fest­le­gen. Auf die­se Wei­se wird sicher­ge­stellt, dass der Ver­trieb den vor­ge­ge­be­nen Ziel­markt kri­tisch prüft und für sei­nen Kun­den­stamm konkretisiert

Für Kun­den wer­den Neue­run­gen ins­be­son­de­re in der Anla­ge­be­ra­tung spür­bar. Das bis­her bekann­te Bera­tungs­pro­to­koll gibt es nicht mehr. Statt­des­sen muss der Bera­ter eine euro­pa­weit har­mo­ni­sier­te Geeig­ne­t­heits­er­klä­rung erstellen.

Sie ent­hält die Grün­de, war­um bestimm­te Pro­duk­te für den Kun­den auf­grund sei­ner Anla­ge­zie­le und sei­nes Risi­ko­pro­fils geeig­net sind. Dar­über hin­aus wer­den nun exter­ne und inter­ne elek­tro­ni­sche Kom­mu­ni­ka­ti­on und Tele­fon­ge­sprä­che auf­ge­zeich­net, die sich auf Kun­den­auf­trä­ge bezie­hen (Taping).

Unter­neh­men haben die Auf­zeich­nun­gen auf Ver­lan­gen des Kun­den her­aus­zu­ge­ben. So kön­nen Ver­brau­cher die Inhal­te des Gesprächs und damit ins­be­son­de­re die Risi­ko­auf­klä­rung exakt nach­voll­zie­hen. Um die Eigen­schaf­ten und Risi­ken von Pro­duk­ten bes­ser ver­ste­hen und ver­glei­chen zu kön­nen, erhal­ten Kun­den ab sofort umfas­sen­de­re Informationen.

Wert­pa­pier­dienst­leis­ter müs­sen unauf­ge­for­dert die Gesamt­kos­ten von Pro­duk­ten und Dienst­leis­tun­gen sowie deren Aus­wir­kun­gen auf die Ren­di­te dar­stel­len. Auf Nach­fra­ge erhal­ten Kun­den zudem eine Auf­stel­lung der ein­zel­nen Kostenpositionen.

DAKS e.V.

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