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Juni 27

Auch bei Pkw-Finanzierungen kann ein Widerspruch erfolgreich sein

  • 27. Juni 2019

In der Ver­gan­gen­heit sind vie­le Immo­bi­li­en­kre­di­te, Lebens­ver­si­che­run­gen und Betei­li­gun­gen bei feh­ler­haf­ten Wider­rufs­be­leh­run­gen rück­ab­ge­wi­ckelt wor­den. Ähn­li­ches gilt nun für Dar­le­hen im Zusam­men­hang mit einer Pkw-Finan­zie­rung, denn vie­le Ban­ken haben offen­bar auch in die­sem Bereich in der Ver­gan­gen­heit mit feh­ler­haf­ten Wider­rufs­be­leh­run­gen in den Ver­trä­gen gear­bei­tet. In sol­chen Fäl­len kön­nen kre­dit­fi­nan­zier­te Pkw-Käu­fe auch heu­te noch rück­ab­ge­wi­ckelt wer­den, zum Bei­spiel auch von Besit­zern von Diesel-Fahrzeugen.

Da der Kauf des PKW in vie­len Fäl­len kre­di­tiert wur­de, han­delt es sich um ein ver­bun­de­nes Geschäft. Dies hat den Vor­teil, dass man sich über den Wider­ruf auch von sei­nem Fahr­zeug tren­nen kann. Wegen der hier sehr ver­brau­cher­freund­li­chen Geset­zes­la­ge muss der Pkw-Käu­fer unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen nun noch nicht ein­mal eine Nut­zungs­ent­schä­di­gung für den Gebrauch des Pkw zahlen.

In Fäl­len fal­scher Wider­rufs­be­leh­run­gen kön­nen die Kun­den, wenn sie ihr Auto zurück­ge­ben, ihre bis­lang geleis­te­ten Til­gun­gen und eine even­tu­el­le Anzah­lung zurück­be­kom­men; die Bank darf ledig­lich die Zins­an­tei­le der bereits geleis­te­ten Raten behal­ten. Da die Dar­le­hen oft zu nied­ri­gen Zins­sät­zen abge­schlos­sen wur­den, fällt dies meist nicht all­zu sehr ins Gewicht. Wich­tig ist nun aber der Vertragszeitpunkt:

Nur bei nach dem 14. Juni 2014 abge­schlos­se­nen Dar­le­hens­ver­trä­gen kann die Bank kei­nen Nut­zungs­aus­gleich ver­lan­gen. In sol­chen Fäl­len ist der Pkw-Käu­fer also in einer sehr vor­teil­haf­ten Lage: Bis zum Wider­ruf kos­tet ihn die Pkw-Nut­zung dann nur die Dar­le­hens­zin­sen, die die Bank ein­be­hal­ten darf – sonst nichts. Vor die­sem Zeit­punkt macht ein Wider­ruf wenig Sinn, da die ver­lang­te Nut­zungs­ent­schä­di­gung den Vor­teil aufhebt.

Betrof­fen sind ver­bun­de­ne Pkw-Finan­zie­run­gen von vie­len Auto­ban­ken – wie z. B. Volks­wa­gen Bank, Sko­da Bank,  Mer­ce­des Benz Bank, Ford Bank, BMW Bank, Audi Bank u. a. Wich­tig ist, dass das Auto und die Finan­zie­rung aus einer Hand ver­kauft wur­den, bei­spiels­wei­se beim Autohändler.

Fra­gen Sie uns und las­sen sich beraten.

DAKS e.V., Dr. G. Hitzges

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