Die zwischenzeitlich in Insolvenz befindliche Süddeutsche Aktienbank hatte Kunden durch fragwürdige und hochspekulative Optionsgeschäfte in den Ruin getrieben.
Klagen gegen die Bank waren erfolgreich, wirtschaftlich wegen eingetretener Insolvenz indes wertlos.
Nunmehr konnte ein voll obsiegendes Urteil gegen den früheren Leiter der Wertpapierabteilung erstritten werden (29 O 18663/17). Das Landgericht München I schloss sich der Einschätzung an, wonach die Bank Kunden durch Transaktionen vorsätzlich geschädigt hat.
Der Leiter der Wertpapierabteilung wurde zur Zahlung von 360.000 Euro verurteilt und hat sämtliche Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
DAKS e.V.
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