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März 04

SolEs 22: Katastrophale Entwicklung

  • 4. März 2020

In den Solar­wer­ten gab es in den letz­ten 10 Jah­ren sehr star­ke Schwan­kun­gen. Der Grund dafür ist, dass die Solar­ener­gie nach wie vor am Tropf der staat­li­chen För­de­rung hängt. Nach­dem der spa­ni­sche Staat die Ent­wick­lung der alter­na­ti­ven Ener­gien zunächst extrem vor­an­ge­trie­ben hat, wur­de 2007 das spa­ni­sche Pen­dant zum Erneu­er­ba­re-Ener­gie-Gesetz refor­miert und die staat­li­che För­de­rung immer wei­ter redu­ziert. Die Viel­zahl der Zeich­nun­gen erfolg­te erst im Jah­re 2010 – ein­her­ge­hend mit hohen Ren­di­te­ver­spre­chen, die nach unse­rer Recher­che zu die­sem Zeit­punkt kaum noch rea­li­sier­bar waren. Hin­zu kommt, dass Spa­ni­en als ers­te Regie­rung in Euro­pa auch rück­wir­ken­de Kür­zun­gen vor­nahm. Die alten Ein­spei­se­ver­gü­tun­gen gal­ten ledig­lich bis 29.09.2008. Die staat­li­che För­de­rung bil­det jedoch die Vor­aus­set­zung dafür, dass Gewin­ne aus der Solar­nut­zung erzielt wer­den kön­nen. Mit Ein­füh­rung der Strom­steu­er in Spa­ni­en ent­stand für die Betrei­ber spa­ni­scher Solar­an­la­gen die Ver­pflich­tung, 6 % aller erhal­te­nen Ein­spei­se­ver­gü­tun­gen an den spa­ni­schen Staat abzuführen.

Zum Zeit­punkt der Auf­la­ge des Fonds­pro­spek­tes Ende 2009 war somit die spa­ni­sche Solar­strom­för­de­rung bereits gedros­selt und trotz­dem wur­den im Jah­re 2010 75% des Fonds­ka­pi­tals dort inves­tiert. Im Jahr 2013 wur­de jeg­li­che För­de­rung kom­plett auf­ge­ho­ben und wird der­zeit neu regu­liert, was nach unse­ren Recher­chen fata­le Aus­wir­kun­gen für die spa­ni­schen Solar­an­la­gen und damit schluss­end­lich für die Kapi­tal­an­la­ge der Anle­ger haben könnte.

Auf­grund der hohen Ver­schul­dung Spa­ni­ens und der Arbeits­lo­sen­quo­te von über 18 % war es nach unse­rer Auf­fas­sung bereits im Jah­re 2009 abzu­se­hen, dass die För­de­rung noch wei­ter zurück­ge­fah­ren wird. Die wirt­schaft­li­che Lage Spa­ni­ens war gera­de in die­sem Zeit­raum bereits extrem ange­spannt. Es war damit von Anfang an frag­lich, ob das Pro­jekt wie pro­spek­tiert funk­tio­nie­ren konnte.

 

Finan­zie­rung des Projekts

Schon die Dar­stel­lung der Zah­len des Pro­spekts ver­deut­licht, dass eine Gewinn­aus­schüt­tung inner­halb der ers­ten Jah­re rech­ne­risch kaum mög­lich ist. Bei der Gegen­über­stel­lung der pro­gnos­ti­zier­ten Ein­nah­men und der lau­fen­den Aus­ga­ben, wie Til­gungs­kos­ten für Kre­di­te und Betriebs­kos­ten der Solar­an­la­ge, wird deut­lich, dass die Erwirt­schaf­tung eines Gewinns inner­halb der ers­ten Jah­re so gut wie aus­ge­schlos­sen ist.

SolEs 22 ist mit 66,9 % über Fremd­ka­pi­tal finan­ziert. Bei Fremd­ka­pi­tal spricht man von Gel­dern, die nicht von den Anle­gern, son­dern direkt von der Bank inves­tiert wer­den. Die Pro­ble­ma­tik dabei: Wäh­rend bei den Anle­gern die Ren­di­te gemin­dert wird oder aus­blei­ben kann, besteht die Bank meist auf ihre Zin­sen und Til­gun­gen. Soll­ten die­se Ver­bind­lich­kei­ten nicht bedient wer­den kön­nen, so kann die Bank ggf. den Zwangs­ver­kauf oder wei­te­re Maß­nah­men erzwin­gen. Der Unter­schied zwi­schen dem Kapi­tal der Anle­ger und dem der Bank liegt dar­in, dass Letz­te­res durch den Inves­ti­ti­ons­ge­gen­stand, die Solar­an­la­ge, abge­si­chert ist. Das Risi­ko des Total­ver­lus­tes besteht somit nur auf Sei­ten des Anlegers.
Die Ban­ken haben so bei­spiels­wei­se auf­grund der Kri­se ver­fügt, dass ab sofort kei­ne Aus­schüt­tun­gen an Anle­ger aus­ge­zahlt wer­den dürfen.

Hin­zu kommt der gro­ße Anteil an Weich­kos­ten von bis zu 26 %, wel­cher direkt mit der Zeich­nung ver­lo­ren ging. Weich­kos­ten sind alle Kos­ten der Pro­jekt­ent­wick­lung – z.B. Pro­vi­sio­nen, Ver­mark­tung, Kos­ten der Finan­zie­rung – die nicht den Anschaf­fungs­preis selbst betref­fen. Bei einer Anla­ge von EUR 10.000,00 bedeu­tet das für den Anle­ger einen Sofort­ver­lust von über EUR 2.600,00. Hier­über wur­den die Anle­ger im Bera­tungs­ge­spräch nicht oder nur unzu­rei­chend aufgeklärt.

DAKS e.V., Dr. Hitzges

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