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Apr 22

Verwertung geschlossener Fonds

  • 22. April 2020

Für eini­ge Anle­ger ist sicher­lich allein der Gedan­ke, kei­ne Hiobs­bot­schaf­ten mehr von ihren Fonds­be­tei­li­gun­gen zu lesen, Grund genug, um eine Ver­äu­ße­rung ins Auge zu fas­sen. Ande­re begrü­ßen, durch den Ver­kauf nicht mehr Ber­ge von Post zu erhalten.

Der sicher­lich wich­tigs­te und attrak­tivs­te Aspekt für einen Fonds­ver­kauf ist aber mög­li­cher­wei­se vie­len Anle­gern gar nicht bekannt: Tat­säch­lich fin­den sich aber bei eini­gen geschlos­se­nen Fonds auch durch­aus (wie­der) inter­es­san­te Kur­se am Markt. Eben­so wie die Anle­ger unter der Kri­se lei­den muss­ten, so haben natür­lich jetzt eini­ge die Chan­ce, von gestie­ge­nen Kur­sen zu profitieren.

Jeder Kurs­wert ist dabei natür­lich nur eine Moment­auf­nah­me, die sich unter Umstän­den durch­aus schnell ver­än­dern kann. Bekannt­lich gilt gera­de bei geschlos­se­nen Fonds das Mot­to: Abge­rech­net wird zum Schluss! Gera­de Anle­ger, die aber eigent­lich nicht mit Ihrem Geld spe­ku­lie­ren woll­ten, haben durch den Fonds­ver­kauf die Mög­lich­keit, die mög­li­cher­wei­se aktu­ell guten Kur­se für sich zu nut­zen und zukünf­ti­ge Risi­ken der Markt­ent­wick­lung zu vermeiden.

Vor­sicht beim Kauf und Übertragungsvertrag

Anle­ger mei­nen häu­fig, dass mit dem Ver­kauf der Fonds­an­tei­le auto­ma­tisch frei von jeder Haf­tung sind. Dies ist lei­der nicht immer der Fall. Wie wir aus der Beglei­tung vie­ler Kauf- bzw. Über­nah­me­ver­trä­ge von Fonds­an­tei­len wis­sen, lie­gen in den Ange­bo­ten häu­fig durch­aus Tücken für die Ver­käu­fer. Ins­be­son­de­re in Bezug auf Haf­tungs­ri­si­ken und die Rück­for­de­rung von Aus­schüt­tun­gen soll­te Ver­käu­fer unmiss­ver­ständ­lich klar sein, wel­che Kon­se­quen­zen der Ver­kauf mit sich bringt und wel­che gera­de nicht.

Wäh­rend die Zweit­markt­bör­sen natür­lich als rei­ne Mak­ler zwi­schen dem Ver­käu­fer und Käu­fer ste­hen, haben wir allein Ihre Inter­es­sen im Blick und über­neh­men für Sie in prak­ti­scher und recht­li­cher Hin­sicht die Abwicklung:

  • Wir set­zen uns für Sie mit ver­schie­de­nen Zweit­markt­bör­sen in Verbindung.
  • Wir eru­ie­ren die Kon­di­tio­nen der Zweitmarktbörsen.
  • Wir lie­fern Ihnen die Infor­ma­tio­nen zu den Ver­kaufs­mög­lich­kei­ten, die ver­schie­de­nen Kursin­di­ka­tio­nen der Zweit­markt­bör­sen und infor­mie­ren Sie natür­lich ggf. auch über die Mög­lich­keit eines Direkthandels.
  • Wir erläu­tern Ihnen aus­führ­lich die Kos­ten sowie die Vor- und Nach­tei­le der ein­zel­nen Zweit­markt­bör­sen, die bei Beauf­tra­gung der ver­schie­de­nen Zweit­markt­bör­sen ent­ste­hen würden.
  • Wir ver­han­deln für Sie, um die best­mög­li­chen Kon­di­tio­nen bei dem Ver­kauf der Fonds­an­tei­le für Sie zu erzielen.
  • Wir bera­ten Sie aus­führ­lich in Bezug auf die Rege­lun­gen des Kauf- und Abtre­tungs­ver­tra­ges, so dass sie sehr genau wis­sen, wor­auf Sie sich mit dem Kauf- und Abtre­tungs­ver­trag einlassen.

DAKS e.V., RA Hop­pe, Dr. G. Hitzges

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