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Juni 03

Schwere Zeiten für Containerfonds in der Corona-Krise

  • 3. Juni 2020

Die Finanz­märk­te sind wegen der Coro­na Pan­de­mie stark ange­schla­gen. Hier­von ist nach einem aktu­el­len Bericht des Bran­chen­in­for­ma­ti­ons­diens­tes Fonds pro­fes­sio­nell online auch der Con­tai­ner­markt betrof­fen. Nam­haf­te Ree­de­rei­en ver­zeich­nen der­zeit einen erheb­li­chen Rück­gang der Con­tai­ner­nach­fra­ge. Für Anle­ger zeich­nen sich schwe­re Zei­ten für Con­tai­ner­fonds in der Coro­na-Kri­se ab.

Nach Anga­ben des Schiff­fahrts­un­ter­neh­men Mol­ler Maersk sta­gnier­te das Geschäft im ers­ten Quar­tal. Auch für das zwei­te Quar­tal erwar­te man einen Rück­gang in allen Geschäfts­be­rei­chen um schät­zungs­wei­se 20-25%. Es wur­den bereits 90 Fahr­ten abge­sagt. Das Unter­neh­men rech­net bis Juni mit wei­te­ren 140 Stornierungen.

Der Erfolg eines Con­tai­ner­fonds hängt maß­geb­lich von den Miet­ein­nah­men und dem Ver­äu­ße­rungs­er­lös zum Lauf­zeit­ende ab. Bei sin­ken­der Nach­fra­ge und feh­len­den Miet­ein­nah­men fal­len auch die Prei­se für die Con­tai­ner. Die Ein­schrän­kun­gen im glo­ba­len Han­del hin­ter­las­sen bei vie­len Unter­neh­men wirt­schaft­li­chen Schäden.

Die bereits seit Jah­ren immer wie­der ange­schla­ge­ne Con­tai­ner­bran­che muss sich auf einen wei­te­ren Ein­bruch ein­stel­len. Anle­ger von Con­tai­ner­fonds müs­sen eben­falls star­ke Ver­lus­te befürch­ten. Im schlimms­ten Fall erlei­den Anle­ger einen Total­ver­lust ihres inves­tier­ten Kapi­tals. Auch Rück­for­de­run­gen bereits erhal­te­ner Aus­schüt­tun­gen sind nicht ausgeschlossen.

Bei einem Con­tai­ner­fonds han­delt es sich um eine unter­neh­me­ri­sche Betei­li­gung, Anle­ger wer­den regel­mä­ßig Mit­un­ter­neh­mer mit allen Kon­se­quen­zen: Erwirt­schaf­tet das Unter­neh­men Gewin­ne, pro­fi­tiert der Anle­ger. Wird das Unter­neh­men jedoch von den genann­ten Risi­ken getrof­fen, ist im schlimms­ten Fall der Total­ver­lust des inves­tier­ten Kapi­tals die Fol­ge. Geht es dem Con­tai­ner­fonds „nur“ schlecht, droht die Rück­zah­lung bis­her erhal­te­ner Gel­der aus dem Con­tai­ner­fonds für den betrof­fe­nen Anle­ger. Kurz: Wenn die Geschäf­te schlecht lau­fen und der Fonds in Schief­la­ge gerät sind Anle­ger am Ende die­je­ni­gen, die nichts mehr von ihrem Geld sehen.

Und ande­re Fra­gen beschäf­ti­gen momen­tan vie­le Anle­ger von Con­tai­ner­fonds. Eine gute Mög­lich­keit aus die­ser ver­lust­rei­chen Situa­ti­on her­aus­zu­kom­men, kann die Rück­ab­wick­lung der Betei­li­gung wegen Scha­dens­er­satz­an­sprü­chen sein. Ein Kom­man­di­tist bzw. Anle­ger, der durch unrich­ti­ge Pro­spekt­an­ga­ben oder Ver­let­zung einer Auf­klä­rungs­pflicht dazu gebracht wur­de, einer Anla­ge­ge­sell­schaft als Gesell­schaf­ter bei­zu­tre­ten, hat einen Scha­dens­er­satz­an­spruch und kann die Rück­ab­wick­lung der Betei­li­gung ver­lan­gen. Der Anle­ger wird so gestellt, also ob er die Betei­li­gung nicht abge­schlos­sen hät­te: Er erhält das ein­ge­setz­te Kapi­tal zurück und über­trägt den Gesell­schafts­an­teil. Bit­te fra­gen Sie uns.

DAKS e.V., Dr. G. Hitzges

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