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Aug. 31

Wirecard – Bilanzfälschung – Klagewelle gegen die Wirtschaftsprüfer

  • 31. August 2020

Ber­lin, 31.8.2020

Zehn Jah­re lang stem­pel­te EY die Wire­card-Berich­te ab. Jetzt brin­gen sich welt­weit Scha­dens­er­satz­klä­ger in Stel­lung. EY muss sich auch auf mög­li­che Ermitt­lun­gen ein­stel­len. Das Unter­neh­men mit 270.000 Mit­ar­bei­tern in 150 Län­dern zählt zu den soge­nann­ten Big Four sei­ner Branche.

Ein Welt­ver­bes­se­rer sei sein Unter­neh­men, das ist Hubert Barth wich­tig. „Mit unse­rem umfas­sen­den Wis­sen und der Qua­li­tät unse­rer Dienst­leis­tun­gen stär­ken wir welt­weit das Ver­trau­en in die Kapi­tal­märk­te und Volks­wirt­schaf­ten“, erklärt der Deutsch­land­chef von EY auf der Web­sei­te der Wirt­schafts­prü­fungs­ge­sell­schaft. „Bei EY set­zen wir alles dar­an, dass die Welt bes­ser funktioniert.“

Je höher der Anspruch, des­to här­ter der Absturz. Nach dem Wire­card-Skan­dal rollt jetzt nach Infor­ma­tio­nen des Han­dels­blatts eine Wel­le an Scha­dens­er­satz­kla­gen auf EY, den Prü­fer des Finanz­dienst­leis­ters, zu – und auch straf­recht­li­che Ermitt­lun­gen drohen.

Ernst & Young, das seit 2013 unter dem Namen EY fir­miert, kann sei­ne Geschich­te bis ins Jahr 1849 zurück­ver­fol­gen. Das Unter­neh­men mit 270.000 Mit­ar­bei­tern in 150 Län­dern zählt zu den soge­nann­ten Big Four sei­ner Bran­che. Gemein­sam mit Deloit­te, KPMG und PwC domi­niert es den Markt für Wirt­schafts­prü­fung. Ein Ban­ken­kon­sor­ti­um wird einen 1,75 Mil­li­ar­den Euro schwe­ren Kre­dit für den Mün­che­ner Zah­lungs­dienst­leis­ter weit­ge­hend abschrei­ben. Aktio­nä­re haben bereits mehr als 23 Mil­li­ar­den Euro ver­lo­ren, so viel war der Kon­zern ein­mal an der Bör­se wert.

Angeb­li­che Gut­ha­ben des Unter­neh­mens auf den Phil­ip­pi­nen exis­tie­ren nicht, Umsät­ze mit Part­ner­un­ter­neh­men im Nahen Osten und Asi­en waren aus­ge­dacht. EY erteil­te den Fan­ta­sie­be­rich­ten der Wire­card-Füh­rung zehn Jah­re lang unein­ge­schränk­te Testate.

Jetzt ste­hen gewal­ti­ge Scha­dens­er­satz­kla­gen an. Adres­sa­ten dafür sind zwar zunächst Wire­card und sei­ne Füh­rungs­kräf­te. Doch Wire­card ist insol­vent und die ver­ant­wort­li­chen Vor­stän­de und Auf­sichts­rä­te ent­we­der nicht greif­bar oder nicht ver­mö­gend genug, um die Ansprü­che zu befrie­di­gen. Immer stär­ker rücken die finan­zi­ell gut aus­ge­stat­te­ten Prü­fer von EY ins Visier der Klä­ger. Wür­de dies EY tat­säch­lich nach­ge­wie­sen, wären Scha­dens­er­satz­kla­gen ein Selbst­läu­fer. So wie im Bilanz­skan­dal Flow­tex. Damals muss­te KPMG geschä­dig­ten Ban­ken 100 Mil­lio­nen Deut­sche Mark Scha­dens­er­satz zah­len. Im Fall Wire­card könn­te es teu­rer wer­den. Dro­hen­de Zah­lun­gen in Mil­li­ar­den­hö­he wären für die deut­sche EY-Gesell­schaft exis­tenz­ge­fähr­dend. EY woll­te sich gegen­über dem Han­dels­blatt nicht zu den Kla­gen und zur Prü­fung von Wire­card äußern. Allein die Son­der­prü­fung von KPMG lässt Zwei­fel an der Arbeit von EY auf­kom­men: Als die Geschäfts­prak­ti­ken von Wire­card im Herbst 2019 immer stär­ker in die öffent­li­che Kri­tik gerie­ten, setz­te sich Wire­card-Inves­tor Soft­bank für die­se Son­der­prü­fung ein. KPMG zeich­ne­te Ende April ein ver­hee­ren­des Bild vom inter­nen Rech­nungs­we­sen und Kon­troll­sys­tem bei Wire­card, auf die es in frü­he­ren Prü­fungs­be­rich­ten von EY kei­ne der­ar­ti­gen Hin­wei­se gab.

Ent­schei­dend für den Kla­ge­er­folg wird die Bewer­tung sein, ob EY die Exis­tenz der Beträ­ge auf Treu­hand­kon­ten auf den Phil­ip­pi­nen aus­rei­chend geprüft hat. Kon­to­über­prü­fun­gen gel­ten als das klei­ne Ein­mal­eins des Prü­fungs­we­sens. Tat­säch­lich aber las­sen die Prü­fungs­nor­men Spiel­raum für Inter­pre­ta­tio­nen: Spe­zi­el­le Nor­men zu Treu­hand­kon­ten gibt es nicht, über die Anwen­dung der bestehen­den Stan­dards in die­sem Fall strei­tet die Wis­sen­schaft. „Ein vor­sätz­li­ches Fehl­ver­hal­ten wird EY nicht ein­fach nach­zu­wei­sen sein“, heißt es in Branchenkreisen.

Schon jetzt ist daher abseh­bar, dass es vor Gericht zu einer Schlacht mit Gut­ach­ten von bei­den Sei­ten kom­men wür­de. EY ver­schanzt sich in einer der weni­gen öffent­li­chen Erklä­run­gen hin­ter dem Betrugs­vor­wurf. Bei Wire­card sei­en dar­an „meh­re­re Par­tei­en rund um die Welt und in ver­schie­de­nen Insti­tu­tio­nen mit geziel­ter Täu­schungs­ab­sicht betei­ligt“ gewesen.

Die Erklä­rung zielt ins Herz der Bran­che: War die Wire­card-Füh­rung zu gut beim Betrug? Oder war EY zu schlecht beim Prü­fen? „Wire­card fes­selt uns alle“, sagt ein Ange­stell­ter einer ande­ren Big-Four-Gesell­schaft. Der Fall wecke ungu­te Erin­ne­run­gen an das, was vor 18 Jah­ren der Prüf­ge­sell­schaft des US-Kon­zerns Enron pas­sier­te: Arthur Andersen.

Die Gesell­schaft zähl­te zu den größ­ten der Bran­che, damals noch Big Five genannt. Auch damals roll­ten gewal­ti­ge Scha­dens­er­satz­kla­gen gegen die Wirt­schafts­prü­fer, die Enrons dreist mani­pu­lier­te Bilan­zen tes­tiert hat­ten. Arthur Ander­sen zer­brach – und deren deut­sche Ein­heit wur­de 2002 aus­ge­rech­net von EY übernommen.

Seit­her, so sagt der Insi­der, hät­ten sich alle Prüf­ge­sell­schaf­ten recht­lich so auf­ge­stellt, dass ein Scha­dens­er­satz­ver­fah­ren gegen eine ein­zel­ne Lan­des­ge­sell­schaft nicht das gan­ze Unter­neh­men umwirft. Frei­lich – auch der Weg­fall des Deutsch­land­ge­schäfts wür­de EY schwer tref­fen. Ab dem Jahr 2020 wird EY jedes vier­te Dax-Unter­neh­men prü­fen, 2019 setz­te die Gesell­schaft hier­zu­lan­de 2,1 Mil­li­ar­den Euro um.

Die Prü­fungs­ge­sell­schaft hat zuletzt im Zuge der ver­pflich­ten­den Rota­ti­on meh­re­re renom­mier­te Man­da­te ein­ge­sam­melt: Allein in die­sem Jahr kommt die Abschluss­prü­fung von Volks­wa­gen, Deut­scher Bank, Luft­han­sa und Munich Re hin­zu. EY gilt als erfolg­rei­cher Angrei­fer unter den „Big Four“ in Deutsch­lands obers­ter Börsenliga.

Ist all das wegen Wire­card und der Kla­ge­wel­le in Gefahr? Nein, sagt EY und ver­weist auf das soge­nann­te Haf­tungs­pri­vi­leg. Das deut­sche Han­dels­recht sieht vor, dass Abschluss­prü­fer bei der Arbeit für bör­sen­no­tier­te Akti­en­ge­sell­schaf­ten maxi­mal mit vier Mil­lio­nen Euro pro Prü­fung haf­ten müssen.

Das wäre zu ver­schmer­zen – mag aber nicht rei­chen. Das Haf­tungs­pri­vi­leg greift nur bei fahr­läs­si­gen Feh­lern. Soll­te gericht­lich geklärt wer­den, dass EY vor­sätz­lich zehn Jah­re lang fal­sche Bilan­zen tes­tier­te, gibt es kein Limit. Und über­haupt, sagt Nadi­ne Herr­mann von der kla­ge­be­rei­ten Kanz­lei Quinn Ema­nu­el, gel­te das Haf­tungs­pri­vi­leg nur im Ver­hält­nis zwi­schen Prü­fer und der Wire­card AG. „Für die Ver­ant­wor­tung von EY gegen­über geschä­dig­ten Inves­to­ren spielt es kei­ne Rolle.“

Bran­chen­ex­per­ten sind sich einig: Wenn Feh­ler gemacht wur­den, wird das Kon­se­quen­zen haben. „An einer sorg­fäl­ti­gen, sach­ge­rech­ten Prü­fung durch EY muss man im Fall Wire­card deut­lich zwei­feln“, sagt Hans­ru­di Lenz, Pro­fes­sor für Wirt­schafts­prü­fung an der Uni Würz­burg. Dies gel­te laut Lenz umso mehr, nach­dem etwa im März 2019 in einem Arti­kel der „Finan­cial Times“ schwer­wie­gen­de Vor­wür­fe über Unre­gel­mä­ßig­kei­ten bei der Dar­stel­lung der über Dritt­part­ner in Asi­en abge­wi­ckel­ten Umsät­ze im Kon­zern­ab­schluss erho­ben wurden.

DAKS e.V. Dr. G. Hitzges

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