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Okt. 26

Das Grundproblem in Sachen Wirecard ist die mangelnde Aufsicht – Kontrolle der Kontrolleure

  • 26. Oktober 2020

Die Bun­des­re­gie­rung ist offen­bar fest ent­schlos­sen, die nach dem Skan­dal um den Zah­lungs­dienst­leis­ter Wire­card ver­spro­che­nen schär­fe­ren gesetz­li­chen Regeln gegen Anla­ge­be­trü­ger und Bilanz­fäl­scher so schnell wie mög­lich zu verabschieden.

Geplant sind strik­te­re Pflich­ten und Auf­la­gen für Wirt­schafts­prü­fer und ein här­te­res Durch­grei­fen der Finanz­auf­sicht bei Ver­dacht auf kri­mi­nel­le Machen­schaf­ten. Bilanz­prü­fer sol­len anders als bis­her alle zehn Jah­re das Unter­neh­men wech­seln. Und sie müs­sen stär­ker für ihre Ergeb­nis­se haf­ten; bei extre­men Fehl­leis­tun­gen sol­len bis zu fünf Jah­re Frei­heits­stra­fe mög­lich sein. Die Haf­tungs­höchst­gren­zen sol­len von vier auf 20 Mil­lio­nen Euro erhöht wer­den; bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit soll es kei­ne Gren­ze geben. Wirt­schafts­prü­fer sol­len auch kaum noch gleich­zei­tig bera­ten und prüfen.

Scholz und Jus­tiz­mi­nis­te­rin Lam­brecht zie­hen mit dem Gesetz­ent­wurf die Kon­se­quen­zen aus dem im Juni auf­ge­flo­ge­nen Betrug des ehe­ma­li­gen Dax-Kon­zerns. Wire­card hat Anle­ger unter den Augen von Prü­fern und Poli­tik um mehr als drei Mil­li­ar­den Euro geprellt. Bun­des­kanz­le­rin Ange­la Mer­kel (CDU) hat­te noch im Sep­tem­ber 2019 bei einem Besuch in Chi­na für Wire­card lobbyiert.

Im Fokus steht vor allem Minis­ter Scholz. Ihm unter­steht die Finanz­auf­sicht Bafin, die den Betrug nicht ent­deckt hat­te. Für die CDU ist der Aus­schuss hei­kel, weil Lob­by­is­ten aus der CSU im Kanz­ler­amt vor­stel­lig wur­den. Und auch weil Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­ter Peter Alt­mai­er (CDU) für die Wirt­schafts­prü­fer zustän­dig ist. Alt­mai­er hat­te sich erst hef­tig gegen strik­te­re Auf­la­gen für die­se gewehrt, aber dann offen­bar eingelenkt.

Das Pro­blem ist nicht neu. Schon die Berufs­grün­dung der Pro­fes­si­on des Wirt­schafts­prü­fers 1929 ent­stand in der Zeit der Welt­wirt­schafts­kri­se. Seit damals exis­tiert dem Grun­de nach nur eine beruf­li­che Auf­sicht, näm­lich durch die Wirtschaftsprüferkammer.

Zwar haben sich in den letz­ten Jah­ren die regu­la­to­ri­schen Anfor­de­run­gen an den Berufs­stand der Wirt­schafts­prü­fer wei­ter­ent­wi­ckelt, aber ein moder­nes Wirt­schafts­sys­tem und ein funk­tio­nie­ren­der Kapi­tal­markt sind ohne eine wirk­sa­me Prü­fer­auf­sicht nicht mehr denkbar.

DAKS e.V., Dr. G. Hitzges

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