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Dez. 21

Kryptowinter

  • 21. Dezember 2022

Der Kryp­towin­ter ist ein Aus­druck für eine kom­men­de schwe­re Zeit. Denn seit Mona­ten lei­den die Inves­to­ren und Inves­to­rin­nen von Bit­co­in, Ethe­re­um, Sol­a­na und Co. mit dem Gesamt­markt. Aktu­ell kom­men die Ein­schlä­ge auf den Kryp­to­markt aller­dings gehäuft und in kur­zen zeit­li­chen Abstän­den. Ein Tief­punkt folgt dem nächs­ten und ein Fall sämt­li­cher Kryp­tower­te unter wich­ti­ge Unter­stüt­zungs­li­ni­en scheint sicher. Wo die Rei­se enden wird, weiß zum gegen­wär­ti­gen Zeit­punkt nie­mand. Jedoch meh­ren sich die War­nun­gen vor Total­ver­lust und einer anhal­ten­den Krise.

Vor weni­gen Tagen wur­de bekannt, dass die Bun­des­an­stalt für Finanz­dienst­leis­tungs­auf­sicht (BaFin) die größ­te US-Ame­ri­ka­ni­sche Kryp­to-Bör­se Coin­ba­se gerügt hat. Die BaFin for­dert eine “ord­nungs­ge­mä­ße Geschäfts­or­ga­ni­sa­ti­on”. Laut einer Pres­se­mit­tei­lung der BaFin vom 8.11.2022 habe Coin­ba­se „gegen die Anfor­de­run­gen an eine ord­nungs­ge­mä­ße Geschäfts­or­ga­ni­sa­ti­on im Sin­ne des § 25a Absatz 1 und des § 25b Absatz 1 Satz 2 KWG“ ver­sto­ßen. „Bei einer Jah­res­ab­schluss­prü­fung wur­den bei dem Insti­tut orga­ni­sa­to­ri­sche Män­gel fest­ge­stellt. Die Ord­nungs­mä­ßig­keit der Geschäfts­or­ga­ni­sa­ti­on war nicht in allen geprüf­ten Berei­chen gege­ben“, heißt es wei­ter. Die BaFin-Anord­nung stammt vom 27.10.2022. Bei die­ser Anord­nung han­delt es sich nicht um eine rei­ne For­ma­lie die als „Klei­nig­keit“ abge­tan wer­den kann, denn im schlimms­ten Fall sieht das Kre­dit­we­sen­ge­setz Sank­tio­nen durch die BaFin gegen Coin­ba­se vor.

Als ob dies nicht genug für den gebeu­tel­ten Kryp­to­markt war, folg­te am 10.11.2022 die Mel­dung, dass die in Not gera­te­ne dritt­größ­te Kryp­to-Bör­se FTX nicht vom Markt­füh­rer Binan­ce über­nom­men und geret­tet wer­den kann. Eini­ge Exper­ten spre­chen in die­sem Zusam­men­hang schon von einem „Leh­man-Moment“ der Kryp­to-Bran­che. Erstaun­lich ist, dass Binan­ce nach Ein­sicht in die Bücher von FTX über Nacht die Ent­schei­dung getrof­fen hat, Abstand von einer Über­nah­me zu neh­men. Auf Twit­ter teilt Binan­ce mit: „Die Pro­ble­me sind außer­halb unse­rer Kon­trol­le und über­stei­gen unse­re Mög­lich­kei­ten, zu hel­fen“. Fer­ner ver­wies Binan­ce auf Medi­en­be­rich­te, wonach FTX Kun­den­gel­der ver­un­treut haben soll.  Für Anle­ger von FTX ist zumin­dest im Hin­blick auf die haus­ei­ge­ne Wäh­rung FTT ein Total­ver­lust mög­lich. Frag­lich ist auch, was mit Ein­la­gen gesche­hen wird, sofern die Insol­venz von FTX ein­ge­lei­tet wird.

Update 11.11.2022: Insol­venz­an­trag – Die Kryp­to­bör­se FTX hat in den USA Gläu­bi­ger­schutz bean­tragt. Bei dem soge­nann­ten Chap­ter-11-Ver­fah­ren han­delt es sich um eine Art Sanie­rungs­ver­fah­ren unter gericht­li­cher Aufsicht.

 Was tun bei andau­ern­der Kursflaute?

Damit hat sich der Kryp­to­markt end­gül­tig von den Akti­en- und Roh­stoff­märk­ten – hier ins­be­son­de­re Gold – ent­kop­pelt. Das ursprüng­li­che Top Argu­ment für ein Invest­ment in die Kryp­to­märk­te, näm­lich der Infla­ti­ons­schutz und die Out­per­fo­mance gegen­über den Akti­en­märk­ten, gilt nicht mehr. Inner­halb weni­ger Tage haben die Top-Drei-Bör­sen­plät­ze des Kryt­po­mark­tes mit Nega­tiv­schlag­zei­len auf sich auf­merk­sam gemacht. Auch wenn sich der Kryp­to­markt immer wie­der auf­rap­peln und nach lan­gen Tälern wie­der neue Höchst­stän­de errei­chen konn­te, scheint hier eine Kon­so­li­die­rung des Mark­tes in vol­lem Gan­ge zu sein und eine mög­li­che Erho­lung steht in den Sternen.

In den letz­ten Jah­ren war der Hype rund um Bit­co­in und Co. sehr groß. Trotz aller War­nun­gen haben eini­ge deut­sche Ban­ken und Finanz­dienst­leis­ter Ihren Kun­den zu Kryp­to-Invest­ments gera­ten und die Inves­ti­tio­nen ermög­licht. Soll­te die Inves­ti­ti­on auf Anra­ten von Bank­be­ra­tern und Bank­be­ra­te­rin­nen, Ver­mö­gens­ver­wal­tern und Ver­mö­gens­ver­wal­te­rin­nen oder Finanz­ver­mitt­lern und Finanz­ver­mitt­le­rin­nen erwor­ben wor­den sein und auf ein­ge­tre­te­ne Risi­ken, wel­che letzt­lich zu Ver­lus­ten geführt haben, nicht hin­ge­wie­sen wor­den sein, erscheint in vie­len Fäl­len ein Scha­dens­er­satz­an­spruch wegen Falsch­be­ra­tung möglich.

DAKS e.V., Dr. Gün­ter Hitzges

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