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Apr. 05

Geschlossenen Fonds geerbt – und nun?

  • 5. April 2023

Geschlos­se­nen Fonds geerbt – und nun?

Bei Erb­schaf­ten geht es häu­fig um grö­ße­re Ver­mö­gen, die teil­wei­se von einem auf den ande­ren Tag den Eigen­tü­mer wech­seln. Nicht sel­ten haben die jewei­li­gen Erben den Wunsch, vor­han­de­ne Sach­wer­te oder Betei­li­gun­gen zu liqui­die­ren, sodass sie prak­tisch frei über das vor­han­de­ne Kapi­tal ver­fü­gen kön­nen. Bei geschlos­se­nen Fonds gestal­tet sich die­ses Vor­ha­ben schwie­rig, denn es han­delt sich um unter­neh­me­ri­sche Betei­li­gun­gen, die in bestimm­te Pro­jekt­e­inves­tie­ren.
Dadurch ist das Kapi­tal über einen lan­gen Zeit­raum gebun­den. Die Antei­le kön­nen bis zu einem fest­ge­leg­ten Zeit­punkt nicht an die Gesell­schaft zurück­ge­ge­ben wer­den. Die­se Tat­sa­che ändert sich auch dadurch nicht, dass die Antei­le den Eigen­tü­mer wech­seln, was eben unter ande­rem im Zuge einer Erb­schaft der Fall sein kann. Ein Erb­fall berech­tigt nicht zur vor­zei­ti­gen Rück­ga­be an die Gesellschaft.

Ver­kauf am Zweit­markt ist oft ein­zi­ge Alternative

Da der Erbe qua­si an die Stel­le des Erb­las­sers tritt, über­nimmt er im Zusam­men­hang mit den Antei­len am geschlos­se­nen Fonds sowohl des­sen Rech­te als auch des­sen Pflich­ten. Den­noch gibt es für den Erben eine Mög­lich­keit, die Antei­le durch den Ver­kauf am Zweit­markt zu Geld zu machen.
Aller­dings ist die­ser Markt noch nicht beson­ders aus­ge­prägt, sodass es je nach Art des Fonds durch­aus pas­sie­ren kann, dass es meh­re­re Wochen, Mona­te oder sogar Jah­re dau­ert, bis sich ein inter­es­sier­ter Käu­fer fin­det. Die­ser Markt ist intrans­pa­rent. Durch ein Fonds­gut­ach­ten erhal­ten die neu­en Eigen­tü­mer eine Preis­in­di­ka­ti­on über den Markt­wert und kön­nen auf Augen­hö­he ver­han­deln.
Gera­de bei Erben­ge­mein­schaf­ten macht eine Ver­tei­lung der Fonds­an­tei­le Sinn, da sonst die Ver­wal­tungs­ar­beit in kei­nem Ver­hält­nis zum Ertrag steht. Allei­ne das Aus­fül­len der Steu­er­erklä­rung mit der rich­ti­gen Erb­quo­te über­for­dert vie­le. Daher ist oft die bes­te Lösung, die ein­zel­nen Fonds den ein­zel­nen Erben zuzu­ord­nen. Dazu muss jedoch im ers­ten Schritt der rea­le Wer­te der ein­zel­nen Betei­li­gun­gen ermit­telt wer­den. Dies ist mit dem stan­dar­di­sier­ten Fonds­gut­ach­ten mit über­schau­ba­ren Kos­ten mög­lich.
Wir arbei­ten mit Juris­ten für Erbrecht und Media­to­ren zusam­men, um ihre Inter­es­sen zu ver­tre­ten.
Ger­ne beant­wor­ten wir hier­zu Ihre Fragen. 

DAKS e.V., Dr. G. Hitzges

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