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Sep. 26

Risikoaufklärung entsprach nicht dem Anlegerprofil

  • 26. September 2023

Eine Anle­ge­rin hat­te im Jahr 2012 eine Betei­li­gung an dem Con­Trust Ener­gie Fonds 2 in Höhe von 20.000,- Euro gezeich­net, tat­säch­lich aber nur 15.000,- Euro ein­ge­zahlt. Bei der Bera­tung durch einen Ver­mitt­ler gab die spä­te­re Klä­ge­rin an, dass sie kei­ne Erfah­rung mit geschlos­se­nen Fonds habe und es ihr um Sicher­heit und eine zur Alters­vor­sor­ge geeig­ne­te Kapi­tal­an­la­ge gehe.

Das Land­ge­richt Tübin­gen stellt in sei­nem Urteil klar, dass der Ver­mitt­ler sei­ne ver­trag­li­chen Bera­tungs­pflich­ten ver­letzt hat. Bei der emp­foh­le­nen Anla­ge, der Betei­li­gung an der Con­Trust Ener­gie Fonds GmbH & Co.2 KG, habe es sich um eine hoch­ri­si­ko­rei­che unter­neh­me­ri­sche Anla­ge gehan­delt, die nicht den Vor­ga­ben der sicher­heits­ori­en­tier­ten Klä­ge­rin ent­spro­chen habe. Indem der Anla­ge­ver­mitt­ler die Anla­ge­zie­le der Klä­ge­rin nicht berück­sich­tigt hat, hat er gegen die Grund­sät­ze der anle­ger- und anla­ge­ge­rech­ten Bera­tung ver­sto­ßen. Er hät­te die Fonds­be­tei­li­gung nicht zum Gegen­stand des Ver­kaufs­ge­sprächs machen und schließ­lich die Zeich­nung des Con­Trust Ener­gie Fonds 2 nicht emp­feh­len dürfen. 

DAKS e.V., Dr. G.Hitzges

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